Natürlich möchte man als Elternteil für seine Kinder die bestmögliche Krankenversicherung – warum also nicht direkt eine private Krankenversicherung für den Nachwuchs? Aber ganz so einfach ist es nicht. In Deutschland gelten dabei spezifische Regeln für gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Die wichtigsten zeigen wir Ihnen hier auf.
Der Versicherungsstatus der Eltern hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Krankenversicherung von Kindern.
1. Familienversicherung in der GKV
Kinder können in der GKV beitragsfrei familienversichert werden, jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Elternteil ist gesetzlich versichert und der andere privat.
- Das Einkommen des privatversicherten Elternteils liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder ist nicht höher als das des gesetzlich versicherten Elternteils.
Wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient und über der JAEG liegt, ist eine Familienversicherung für das Kind in der GKV ausgeschlossen.
2. Private Krankenversicherung für Kinder
Ist ein Elternteil oder beide in der PKV versichert, kann das Kind privat versichert werden. Eine PKV für Kinder ist verpflichtend, wenn:
- Der privatversicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und über der JAEG liegt.
- Beide Eltern privat versichert sind.
3. Finanzielle Auswirkungen
In der GKV wird bei freiwillig versicherten Elternteilen das Einkommen des anderen Partners berücksichtigt. Für privat versicherte Kinder ist ein gesonderter Beitrag zu zahlen, typischerweise abhängig vom gewählten Tarif.