Private Krankenversicherung

Angestellte: Diese Gehaltsbestandteile zählen für die PKV


Überblick: Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV

Angestellte in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE). Für das Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro brutto jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich.

Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt umfasst alle Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Dazu gehören:

  • Monatliches Bruttogehalt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Pauschale Überstundenvergütungen
  • Bereitschaftsvergütungen, sofern vertraglich geregelt
  • Regelmäßige Provisionen oder Boni

Nicht berücksichtigt werden hingegen:

  • Einmalige Zahlungen wie Antrittsboni oder Inflationsausgleichszahlungen
  • Unregelmäßige Einmalzahlungen
  • Familienzuschläge
  • Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen

Besonderheiten bei variablen Entgeltbestandteilen

Variable Entgeltbestandteile wie Provisionen, Boni oder Erfolgsbeteiligungen werden nur dann zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gerechnet, wenn sie regelmäßig und mit hoher Wahrscheinlichkeit gezahlt werden. Einmalige, unregelmäßige Zahlungen bleiben unberücksichtigt.

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu leisten. Dieser beträgt 50 % des Beitrags, jedoch maximal den Betrag, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde. Für das Jahr 2025 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 471,32 Euro monatlich.

Fazit: Sorgfältige Prüfung der Gehaltsbestandteile ist entscheidend

Für Angestellte, die einen Wechsel in die PKV in Erwägung ziehen, ist es essenziell, die relevanten Gehaltsbestandteile genau zu kennen und zu prüfen, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Überlegen Sie, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Lassen Sie sich von Experten beraten und finden Sie heraus, ob Ihr Gehalt die Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Fragen


Bruttogehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, pauschale Überstundenvergütungen, vertraglich geregelte Bereitschaftsvergütungen und regelmäßige Provisionen oder Boni.

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Einmalige Zahlungen wie Antrittsboni, Inflationsausgleichszahlungen, Familienzuschläge und Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen.


Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 73.800 Euro brutto jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich.


Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 471,32 Euro monatlich.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Christoph Steiner

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