Urteil eröffnet mögliches Schlupfloch für Rentner
Privat krankenversicherte Rentner in Deutschland können nach dem 55. Lebensjahr normalerweise nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Denn wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, gilt gesetzlich als versicherungsfrei. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg könnte nun einen Umweg eröffnen.
Der Fall im Überblick
- Ein Rentner beantragte Teilrente, um seine Einkünfte unter die Grenze von 470 Euro (2022) zu senken.
- So konnte er über die Familienversicherung seiner gesetzlich versicherten Ehefrau mitversichert werden.
- Das Gericht entschied: Die Wahl einer Teilrente ist ein gesetzlich erlaubtes Recht und keine Umgehung.
- Erhöhte der Rentner seine Rente wieder auf den vollen Betrag, endete die Familienversicherung.
Kritik und mögliche Folgen
- Kritiker warnen, dass viele Rentner dieses Modell nachahmen könnten.
- Dies belastet das Solidarsystem der GKV und schwächt private Krankenversicherer, die ältere Kunden verlieren.
- Der Fall liegt nun dem Bundessozialgericht zur endgültigen Klärung vor.
Ausblick
Je nach Entscheidung des Bundessozialgerichts könnten gesetzliche Nachbesserungen nötig werden, um ein solches Schlupfloch zu schließen und die finanzielle Balance der GKV zu sichern.
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