Überblick
In Deutschland hängt die Krankenversicherung von Kindern maßgeblich vom Versicherungsstatus und Einkommen der Eltern ab. Während in der GKV Kinder meist beitragsfrei familienversichert sind, benötigt jedes Kind in der PKV einen eigenen Vertrag.
Versicherungsstatus der Eltern und Auswirkungen
- Beide Eltern GKV: Kind ist beitragsfrei familienversichert.
- Beide Eltern PKV: Kind muss ebenfalls privat versichert werden.
- GKV + PKV (verheiratet): Verdient der PKV-Elternteil mehr und liegt über der JAEG, ist Familienversicherung ausgeschlossen.
- GKV + PKV (unverheiratet): Wahlmöglichkeit für GKV oder PKV.
- Beamte: Anspruch auf Beihilfe; PKV als Ergänzung erforderlich.
Kinderaufnahme ohne Gesundheitsprüfung
Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil mindestens drei Monate versichert ist und der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Geburt gestellt wird.
Kosten für die PKV bei Kindern
Die Beiträge variieren je nach Tarif und Leistungen. Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung; jedes Kind hat einen eigenen Vertrag.
Wichtige Fristen und Besonderheiten
- Frist: Zwei Monate ab Geburt für Kindernachversicherung.
- Höherwertiger Tarif erfordert Gesundheitsprüfung.
- Adoptierte Kinder können mit Risikozuschlag versichert werden.
Fazit
Die Wahl der Krankenversicherung für Kinder ist komplex und hängt vom Status der Eltern ab. PKV bietet individuelle Tarife, GKV familienfreundliche Konditionen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss ein Kind privat krankenversichert werden?
Wenn beide Eltern PKV-versichert sind oder das Einkommen eines PKV-versicherten Elternteils über der JAEG liegt.
Was ist die Kindernachversicherung?
Eine erleichterte Aufnahme in die PKV ohne Gesundheitsprüfung für Neugeborene.
Kann ein Kind PKV-versichert sein, wenn die Eltern GKV-versichert sind?
Ja, aber nur mit Gesundheitsprüfung und unter Umständen mit Zuschlägen.
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