Private Krankenversicherung

Krankenversicherung und Existenzgründung: Was Gründer wissen müssen

Wer in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht vor der wichtigen Entscheidung: gesetzlich oder privat krankenversichern? Dieser Artikel beleuchtet die Auswirkungen des Statuswechsels auf die Versicherungspflicht und zeigt die Optionen für Existenzgründer auf.

Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichert sein. Diese Regelung wurde schrittweise eingeführt:

  • 2007: Einführung der Versicherungspflicht für Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.
  • 2009: Allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

Diese Pflicht gilt unabhängig vom beruflichen Status. Somit müssen auch Selbstständige und Existenzgründer eine Krankenversicherung nachweisen.

Statuswechsel: Vom Angestellten zum Selbstständigen

Der Übergang von einer angestellten Tätigkeit in die Selbstständigkeit hat direkte Auswirkungen auf die Krankenversicherung:

  • Ende der Versicherungspflicht: Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit endet die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Wahlrecht: Existenzgründer können sich entscheiden, ob sie freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
  • Fristen beachten: Der Beitritt zur freiwilligen GKV muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung erfolgen.

Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Option 1: Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bietet folgende Merkmale:

  • Beitragsberechnung: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Für Selbstständige wird ein Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro angesetzt.
  • Familienversicherung: Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden.
  • Leistungskatalog: Die GKV bietet einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog, der für alle Mitglieder gilt.

Diese Option ist besonders attraktiv für Gründer mit Familie oder Vorerkrankungen.

Option 2: Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV bietet individuelle Tarife und Leistungen:

  • Beitragsberechnung: Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.
  • Leistungsumfang: Individuell vereinbarte Leistungen, oft über dem Niveau der GKV.
  • Rückkehr in die GKV: Ein Wechsel zurück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Die PKV kann für junge, gesunde Gründer ohne Familie finanziell vorteilhaft sein.

Fazit: Die richtige Wahl treffen

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt von individuellen Faktoren ab:

  • Familienstand: Mit Familie kann die GKV durch die Familienversicherung kostengünstiger sein.
  • Gesundheitszustand: Bei Vorerkrankungen bietet die GKV oft bessere Konditionen.
  • Alter: Jüngere Gründer profitieren häufig von günstigen PKV-Tarifen.

Es empfiehlt sich, vor der Entscheidung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen und die langfristigen Auswirkungen zu berücksichtigen.

PKV oder lieber freiwliig gesetzlich? Wir finden gemeinsam heraus, welche Krankenversicherung am besten zu Ihrer Gründung passt

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wenn die Frist von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung verpasst wird, besteht kein Anspruch mehr auf die freiwillige GKV. In diesem Fall muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.


Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bei Arbeitslosigkeit.


Der Gründungszuschuss wird, abzüglich der Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300 €, als Einkommen zur Berechnung des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.



Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.

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