Beihilfe

Grundsätze der Beihilfeversicherung in Deutschland

Die Beihilfeversicherung ist ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung für Beamte und gleichgestellte Personen in Deutschland. Sie kombiniert staatliche Unterstützung mit einer ergänzenden privaten Krankenversicherung und stellt ein leistungsstarkes, duales System dar.

Was ist die Beihilfeversicherung?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn (z. B. Bund oder Länder) für Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamten, deren Angehörigen und Versorgungsempfängern. Sie basiert auf beamtenrechtlichen Vorschriften und ersetzt nicht die komplette Absicherung – daher ist zusätzlich eine private Krankenversicherung (PKV) erforderlich.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Beamte auf Lebenszeit und auf Widerruf
  • Richter und Soldaten
  • Versorgungsempfänger (z. B. pensionierte Beamte)
  • Berücksichtigungsfähige Ehepartner (bei Einkommensgrenzen)
  • Kinder bis zur Vollendung der Altersgrenzen

Wie funktioniert das Beihilfesystem?

Die Beihilfe übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten – typischerweise:

  • 50 % für Beamte ohne Kinder
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 80 % für Pensionäre

Den verbleibenden Rest (z. B. 30 % bei einem 70 %-Beihilfesatz) muss der Beihilfeberechtigte über eine PKV absichern.

Die Rolle der privaten Krankenversicherung (PKV)

Private Krankenversicherer bieten spezielle Beihilfe-Tarife, die exakt auf die jeweilige Beihilfelücke abgestimmt sind. Diese Tarife sichern nur den nicht durch Beihilfe abgedeckten Anteil und sind in der Regel deutlich günstiger als Vollversicherungen. Vorteilhaft ist die freie Arztwahl, individuelle Leistungen und keine Beitragserhöhung im Alter durch Umlagen wie in der GKV.

Wichtige Leistungen der Beihilfeversicherung

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen
  • Psychotherapie und Heilpraktikerbehandlungen
  • Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
  • Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

Einschränkungen und Selbstbehalte

Die Beihilfe übernimmt nicht alle Kosten in voller Höhe. Für bestimmte Leistungen gelten Pauschalen, Höchstbeträge oder Selbstbehalte. Beispielsweise können bei Sehhilfen oder alternativen Heilmethoden Eigenanteile anfallen. In Elternzeit oder bei Teilzeit kann sich der Beihilfeanspruch ändern.

Beihilfe im Ausland

Für medizinische Behandlungen im Ausland gilt der Beihilfeanspruch ebenfalls, jedoch sind bestimmte Nachweise (z. B. ärztliche Atteste, Rechnungen nach deutschem Maßstab) erforderlich. In Notfällen werden Kosten in der Regel auch rückwirkend erstattet – bei geplanter Behandlung sollte eine Genehmigung eingeholt werden.

Tipps zur optimalen Absicherung

  • Nur Tarife wählen, die explizit „beihilfekonform“ sind
  • Auf Leistungen für stationäre Unterbringung und Zahnersatz achten
  • Wechseloptionen bei Dienstherrnwechsel beachten
  • Tarife mit garantierter Beitragsrückerstattung prüfen

Fazit: Die Beihilfeversicherung als starkes duales System

Die Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Zusatzversicherung schafft für Beamte eine exzellente Absicherung. Wer sich frühzeitig informiert und passende PKV-Tarife wählt, profitiert von umfassenden Leistungen bei zugleich moderatem Eigenanteil.

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FAQ – Häufige Fragen zur Beihilfeversicherung


Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.


Der Beihilfeanspruch liegt je nach Status und Familiensituation bei 50 %, 70 % oder 80 %.


Die Beihilfe übernimmt nicht alle Kosten – die private Krankenversicherung sichert den verbleibenden Anteil ab.


Ja, jedes Bundesland kann eigene Beihilfeverordnungen festlegen. Unterschiede bestehen etwa bei Leistungen und Beihilfesätzen.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne.

Nils Kopke
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Nils Kopke

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