Beihilfe

Beihilferegelungen in Nordrhein-Westfalen: Ein Überblick für Beamte

Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen stellt einen zentralen Pfeiler der Gesundheitsversorgung für Beamtinnen und Beamte dar. Sie ergänzt die private Krankenversicherung (PKV) und wird vom Dienstherrn nach klaren gesetzlichen Vorgaben gewährt.

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Landes NRW. Sie deckt einen prozentualen Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten ab. Grundlage ist die Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW).

Wer ist in NRW beihilfeberechtigt?

  • Beamtinnen und Beamte des Landes NRW
  • Versorgungsempfänger (z. B. Pensionäre)
  • Berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner (unter Einkommensgrenze)
  • Kinder bis zur Altersgrenze (z. B. 25 Jahre, analog Kindergeldrecht)

Quelle: Bezirksregierung Münster

Wie hoch ist die Beihilfe in NRW?

  • 50 % für Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst
  • 70 % für Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • 70 % für Beamtinnen/Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 80 % für Kinder

Diese Bemessungssätze sind in § 12 BVO NRW geregelt.

Welche Leistungen deckt die Beihilfe ab?

Die Beihilfe NRW übernimmt anteilige Kosten für:

  • Ärztliche Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegeleistungen

Kostendämpfungspauschale in NRW

NRW erhebt eine jährliche Kostendämpfungspauschale, deren Höhe sich nach der Besoldungsgruppe richtet. Sie reduziert die erstattungsfähigen Leistungen um einen Pauschalbetrag.

Quelle: Finanzverwaltung NRW

Beihilfeantrag: Ablauf und Besonderheiten

Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Die Anträge müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Formulare sind verfügbar bei den Versorgungskassen NRW.

Beihilfe im Ausland

Auch im Ausland besteht ein Beihilfeanspruch, etwa bei Urlaubsreisen oder temporären Auslandstätigkeiten. Wichtig: Belege müssen den deutschen Anforderungen entsprechen, geplante Behandlungen sollten vorab genehmigt werden.

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FAQ zur Beihilfe in NRW


Ja, denn die Beihilfe deckt nicht 100 % der Krankheitskosten ab. Der verbleibende Anteil (z. B. 30 %) muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.


Die Jahresbruttoeinkommensgrenze liegt aktuell bei ca. 20.000 €. Wird diese überschritten, entfällt der Beihilfeanspruch für den Ehepartner.


Ja, aber nur bei medizinisch begründeten Sehschwächen. Die Beihilfe ist in diesem Fall auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt.


Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Rechnungsdatum. Danach erlischt der Anspruch.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne.

Nils Kopke
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Nils Kopke

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