Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen stellt einen zentralen Pfeiler der Gesundheitsversorgung für Beamtinnen und Beamte dar. Sie ergänzt die private Krankenversicherung (PKV) und wird vom Dienstherrn nach klaren gesetzlichen Vorgaben gewährt.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Landes NRW. Sie deckt einen prozentualen Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten ab. Grundlage ist die Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW).
Wer ist in NRW beihilfeberechtigt?
- Beamtinnen und Beamte des Landes NRW
- Versorgungsempfänger (z. B. Pensionäre)
- Berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner (unter Einkommensgrenze)
- Kinder bis zur Altersgrenze (z. B. 25 Jahre, analog Kindergeldrecht)
Quelle: Bezirksregierung Münster
Wie hoch ist die Beihilfe in NRW?
- 50 % für Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst
- 70 % für Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- 70 % für Beamtinnen/Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 80 % für Kinder
Diese Bemessungssätze sind in § 12 BVO NRW geregelt.
Welche Leistungen deckt die Beihilfe ab?
Die Beihilfe NRW übernimmt anteilige Kosten für:
- Ärztliche Behandlungen (ambulant und stationär)
- Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen
- Heil- und Hilfsmittel
- Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Pflegeleistungen
Kostendämpfungspauschale in NRW
NRW erhebt eine jährliche Kostendämpfungspauschale, deren Höhe sich nach der Besoldungsgruppe richtet. Sie reduziert die erstattungsfähigen Leistungen um einen Pauschalbetrag.
Quelle: Finanzverwaltung NRW
Beihilfeantrag: Ablauf und Besonderheiten
Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Die Anträge müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Formulare sind verfügbar bei den Versorgungskassen NRW.
Beihilfe im Ausland
Auch im Ausland besteht ein Beihilfeanspruch, etwa bei Urlaubsreisen oder temporären Auslandstätigkeiten. Wichtig: Belege müssen den deutschen Anforderungen entsprechen, geplante Behandlungen sollten vorab genehmigt werden.