Überblick: Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV
Angestellte in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE). Für das Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro brutto jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich.
Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt umfasst alle Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Dazu gehören:
- Monatliches Bruttogehalt
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Pauschale Überstundenvergütungen
- Bereitschaftsvergütungen, sofern vertraglich geregelt
- Regelmäßige Provisionen oder Boni
Nicht berücksichtigt werden hingegen:
- Einmalige Zahlungen wie Antrittsboni oder Inflationsausgleichszahlungen
- Unregelmäßige Einmalzahlungen
- Familienzuschläge
- Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen
Besonderheiten bei variablen Entgeltbestandteilen
Variable Entgeltbestandteile wie Provisionen, Boni oder Erfolgsbeteiligungen werden nur dann zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gerechnet, wenn sie regelmäßig und mit hoher Wahrscheinlichkeit gezahlt werden. Einmalige, unregelmäßige Zahlungen bleiben unberücksichtigt.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu leisten. Dieser beträgt 50 % des Beitrags, jedoch maximal den Betrag, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde. Für das Jahr 2025 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 471,32 Euro monatlich.
Fazit: Sorgfältige Prüfung der Gehaltsbestandteile ist entscheidend
Für Angestellte, die einen Wechsel in die PKV in Erwägung ziehen, ist es essenziell, die relevanten Gehaltsbestandteile genau zu kennen und zu prüfen, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.