Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Er bietet zahlreiche Vorteile – insbesondere für gutverdienende Angestellte, Selbstständige und Beamte. Doch wann genau ist der Wechsel möglich?
1. Die wichtigsten Voraussetzungen für den PKV-Wechsel
Ein Wechsel in die PKV ist in Deutschland nur möglich, wenn keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr besteht. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Beschäftigungsstatus:
Angestellte
- Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen
- 2025 gilt: 73.800 € pro Jahr bzw. 6.150 € monatlich
- Versicherungsfreiheit tritt mit Beginn des Folgejahres ein, wenn die Grenze erstmals im laufenden Jahr überschritten wird
Selbstständige und Freiberufler
- Keine Versicherungspflicht in der GKV
- Wechsel in die PKV ist jederzeit möglich
Beamte
- In der Regel beihilfeberechtigt
- PKV bietet speziell zugeschnittene Tarife (Beihilfetarife)
- Wechsel ist i. d. R. direkt zum Berufsstart möglich
Studierende
- Nach Ende der Familienversicherung (25 Jahre) besteht Wahlmöglichkeit
- Ein Wechsel ist auch zu Studienbeginn möglich, sofern man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt
2. Rechtliche Grundlagen
- § 6 SGB V: Regelungen zur Versicherungspflicht und -freiheit
- § 8 SGB V: Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 257 SGB V: Arbeitgeberzuschuss zur PKV
3. Häufige Wechselzeitpunkte
Der häufigste Wechselzeitpunkt in die PKV für Angestellte ist jeweils zum Jahresbeginn. Wird im Vorjahr die JAEG überschritten und ist dies auch im Folgejahr absehbar, tritt ab dem 01.01. Versicherungsfreiheit ein.
4. Beispiele aus der Praxis
- Beispiel 1: Ein Angestellter verdient ab März 2025 monatlich 6.500 €. Er kann ab 01.01.2026 in die PKV wechseln, da er die JAEG im Jahr 2025 erstmals überschreitet.
- Beispiel 2: Eine Selbstständige gründet zum 01.07.2025. Sie kann sich ab Tag 1 privat versichern.
5. Vorteile der PKV
- Individuelle Tarifwahl
- Bessere Leistungen beim Arzt und im Krankenhaus
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Attraktive Tarife für junge, gesunde Versicherte