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Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2025: Höhere Belastungen für Versicherte erwartet

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Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigen 2025 weiter an und erhöhen die finanzielle Belastung der Versicherten deutlich. Bereits zum Jahreswechsel haben 59 Krankenkassen, darunter große Anbieter wie Barmer, DAK und Techniker Krankenkasse, ihre Zusatzbeiträge erhöht. Innerhalb der ersten Monate 2025 folgten weitere Anhebungen, etwa bei der IKK Innovationskasse im Februar und mehreren BKK-Kassen im April und Mai. Ab Juli beantragten sechs weitere Krankenkassen eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge, sodass insgesamt 14 Kassen allein in diesem Jahr die Beiträge anpassen [1][4][5].

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag und Bandbreite

Der Zusatzbeitrag ist eine individuelle Ergänzung zum einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle gesetzlich Versicherten zahlen. Für 2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 Prozent festgelegt, was eine Steigerung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Tatsächlich liegen viele Kassen jedoch über diesem Durchschnitt; der tatsächliche Satz liegt oft näher bei 2,9 Prozent.

  • Bandbreite der Zusatzbeiträge: von etwa 2,18 % bis zu 4,4 %.
  • Teuerste Kasse: Knappschaft mit einem Gesamtbeitragssatz von 19 %.
  • Günstigste Kasse (trotz Anhebung): BKK Firmus [1][2][5].

Finanzielle Auswirkungen auf Versicherte

  • Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern bzw. Rentnern und deren Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern getragen.
  • Freiwillig Versicherte zahlen den Zusatzbeitrag komplett selbst.
  • Rentner mit Standardrente können durch die Erhöhungen bis zu 255 Euro Mehrkosten pro Jahr haben.
  • Bei Betriebsrenten tragen Versicherte den gesamten Beitrag allein – trotz monatlichem Freibetrag [1].

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Krankenkasse wechseln, auch wenn die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Erhöhung erstmals gilt. Der Wechsel findet frühestens zwei Monate später zum Monatsende statt [3].

Ausblick

Insgesamt führt die anhaltende finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Druck zur Auffüllung von Reserven dazu, dass die Zusatzbeiträge 2025 und wahrscheinlich auch zum Jahresende weiter steigen werden [4][5].

Mehr dazu auf: Steigende Krankenkassenbeiträge setzen Versicherte weiter unter Druck

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