Private Krankenversicherung

Wenn Ihre PKV die Beiträge erhöht – was Sie jetzt tun können

Wenn Ihre PKV die Beiträge erhöht – was Sie jetzt tun können

Eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung ist für viele Versicherte ein Schock. Doch Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Dieser Artikel erklärt verständlich Ihre Rechte und zeigt konkrete Handlungsoptionen auf. Erfahren Sie, wie Sie durch einen internen Tarifwechsel Kosten sparen können, ohne wertvolle Altersrückstellungen zu verlieren, welche anderen Möglichkeiten es gibt und warum ein schneller Wechsel des Versicherers oft nicht die beste Lösung ist.

Die Nachricht kommt meist Ende des Jahres und sorgt für Unmut: Die private Krankenversicherung (PKV) kündigt eine Beitragserhöhung an. Für viele Versicherte ist das ein Schock, besonders wenn die Anpassung mit 15, 18 oder sogar 20 Prozent deutlich ausfällt. Doch eine Beitragserhöhung ist weder ein unabwendbares Schicksal noch immer rechtlich einwandfrei. Wichtig ist, jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren, die eigenen Rechte zu kennen und überlegt zu handeln. Ein vorschneller Entschluss kann teuer werden.

Warum werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung erhöht?

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich in § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Sie sind kein willkürlicher Akt des Versicherers, sondern eine notwendige Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen. Die Hauptgründe für steigende Beiträge sind:

  • Steigende Gesundheitskosten: Der medizinische Fortschritt führt zu neuen, oft teureren Behandlungsmethoden. Auch die allgemeine Inflation im Gesundheitswesen treibt die Kosten in die Höhe.
  • Niedrige Zinsen: Die Versicherer legen einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt an, um für die steigenden Gesundheitskosten im Alter vorzusorgen. Anhaltend niedrige Zinsen schmälern die Erträge und müssen durch höhere Beiträge kompensiert werden.
  • Steigende Lebenserwartung: Die Menschen werden immer älter, was bedeutet, dass sie im Durchschnitt länger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Eine Beitragserhöhung darf jedoch nicht einfach so erfolgen. Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder muss prüfen, ob die Anpassung gerechtfertigt ist. Erst nach seiner Zustimmung darf der Versicherer die Beiträge erhöhen.

Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung

Erhält man das Schreiben über eine Beitragsanpassung, hat man als Versicherter bestimmte Rechte. Das wichtigste ist das Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Doch Vorsicht: Eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter sind oft die schlechteste Option, da hierbei die bereits angesparten Altersrückstellungen größtenteils verloren gehen und eine neue Gesundheitsprüfung ansteht.

Die weitaus bessere Strategie ist in den meisten Fällen, die Möglichkeiten beim eigenen Versicherer auszuschöpfen.

Option 1: Der interne Tarifwechsel – die beste Wahl

Die effektivste und sicherste Methode, auf eine Beitragserhöhung zu reagieren, ist der Wechsel in einen anderen Tarif beim selben Versicherer. Dieses Recht ist in § 204 VVG verankert und bietet entscheidende Vorteile:

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  • Erhalt der Altersrückstellungen: Alle bisher angesparten Rückstellungen für das Alter bleiben vollständig erhalten.
  • Keine neue Gesundheitsprüfung (in der Regel): Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichartigen oder geringeren Leistungen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.

Versicherer sind verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage Alternativtarife anzubieten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag zu senken:

Wechsel-Möglichkeit Beschreibung Vorteile Nachteile
Tarif mit höherem Selbstbehalt Sie wählen einen Tarif, bei dem Sie einen höheren Anteil der Krankheitskosten selbst tragen. Deutliche Beitragsersparnis möglich. Höheres finanzielles Risiko im Krankheitsfall.
Tarif mit leicht reduzierten Leistungen Sie verzichten auf bestimmte, für Sie vielleicht unwichtige Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer). Geringerer Beitrag bei oft nur geringfügigen Leistungseinbußen. Prüfen Sie genau, auf welche Leistungen Sie verzichten können.
Wechsel in einen geschlossenen Tarif Sie wechseln in einen älteren Tarif, der für Neukunden nicht mehr angeboten wird. Diese Tarife sind oft günstiger, da keine jungen, gesunden Versicherten mehr nachkommen. Die Beitragsstabilität kann langfristig geringer sein.

Option 2: Weitere Möglichkeiten zur Beitragssenkung

Neben dem Tarifwechsel gibt es weitere Hebel, um die Kosten zu optimieren:

  • Risikozuschläge überprüfen: Wurde bei Vertragsabschluss wegen einer Vorerkrankung ein Risikozuschlag vereinbart und hat sich Ihr Gesundheitszustand seitdem nachweislich verbessert (z.B. durch eine ausgeheilte Allergie), können Sie eine Überprüfung und Streichung des Zuschlags verlangen.
  • Beitragsentlastungstarif abschließen: Dies ist eine präventive Maßnahme. Sie zahlen heute einen Zusatzbeitrag, der verzinst angelegt wird und im Alter Ihre regulären PKV-Beiträge reduziert. Dies ist vor allem für jüngere Versicherte eine Überlegung wert.

Option 3: Wechsel des Versicherers – nur in Ausnahmefällen sinnvoll

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter sollte nur nach reiflicher Überlegung und professioneller Beratung erfolgen. Die Nachteile überwiegen oft:

  • Verlust der Altersrückstellungen: Ein Großteil der über Jahre angesparten Rückstellungen geht verloren.
  • Neue Gesundheitsprüfung: Mit zunehmendem Alter und eventuellen neuen Erkrankungen kann dies zu hohen Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen.
  • Höheres Eintrittsalter: Der Beitrag wird auf Basis des neuen, höheren Eintrittsalters kalkuliert.

Option 4: Rückkehr in die GKV – nur für wenige eine Option

Für die meisten Privatversicherten ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht ohne Weiteres möglich. Die Hürden sind hoch:

  • Altersgrenze: Man muss jünger als 55 Jahre sein.
  • Einkommensgrenze: Als Angestellter muss das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 69.300 Euro) fallen.

Option 5: Einspruch einlegen – der mühsame Weg

In den letzten Jahren haben Gerichte einige Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt, weil die Begründungen der Versicherer nicht ausreichend waren. Ein juristischer Einspruch ist möglich, aber oft ein langwieriger und kostspieliger Prozess mit ungewissem Ausgang. Dieser Weg sollte nur mit Unterstützung von spezialisierten Anwälten oder Verbraucherzentralen in Betracht gezogen werden.

Zusammenfassung

  • Handeln Sie überlegt: Eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nicht vorschnell.
  • Prüfen Sie den internen Tarifwechsel: Die beste und sicherste Option ist in den meisten Fällen der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim eigenen Versicherer, da hierbei alle Altersrückstellungen erhalten bleiben.
  • Holen Sie sich professionelle Hilfe: Gerne unterstütze ich Sie dabei, die möglichen Optionen gegeneinander abzuwägen.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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