Private Krankenversicherung

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der Privaten Krankenversicherung: Rechtsfolgen und Handlungsempfehlungen

Wer eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte, muss im Antragsprozess Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Vertragskündigung bis zur Leistungsverweigerung. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, typische Fallstricke und gibt praxisnahe Tipps zur Vermeidung von Anzeigepflichtverletzungen.

Was bedeutet „vorvertragliche Anzeigepflicht“?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Sie verpflichtet den Versicherungsnehmer, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). In der PKV betrifft dies insbesondere Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten.

Rechtsfolgen bei Anzeigepflichtverletzung

Die Konsequenzen einer Anzeigepflichtverletzung hängen vom Verschuldensgrad ab:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG).
  • Einfache Fahrlässigkeit: Der Versicherer darf den Vertrag kündigen (§ 19 Abs. 3 VVG).
  • Arglistige Täuschung: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten (§ 22 VVG).

Wichtig: Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehren (§ 19 Abs. 5 VVG).

Fristen für Rücktritt, Kündigung und Anfechtung

Die Ausübung der Rechte durch den Versicherer ist an Fristen gebunden:

  • Rücktritt und Kündigung: Innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
  • Bei Vorsatz oder Arglist: Bis zu 10 Jahre nach Vertragsschluss.

Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt und dienen dem Schutz beider Vertragsparteien.

Rechte des Versicherungsnehmers

Wenn der Versicherer den Vertrag mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss fortführen möchte, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen:

  • Bei Risikozuschlag: Kündigung möglich, wenn die Prämie um mehr als 10 % steigt (§ 19 Abs. 5 VVG).
  • Bei Leistungsausschluss: Kündigung jederzeit möglich.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Anzeigepflichtverletzungen

  • Vollständige Angaben: Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen umfassend und ehrlich.
  • Ärztliche Unterlagen: Fügen Sie relevante medizinische Dokumente bei.
  • Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung vor Vertragsabschluss.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und Korrespondenzen auf.

Fazit

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein zentrales Element beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Verstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Eine sorgfältige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Gesundheitsfragen sowie eine umfassende Dokumentation sind essenziell, um spätere Probleme zu vermeiden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen


Je nach Verschuldensgrad kann der Versicherer den Vertrag kündigen, zurücktreten oder anfechten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist meist nur eine Kündigung möglich.


Der Rücktritt ist innerhalb von 5 Jahren möglich. Bei Vorsatz oder Arglist beträgt die Frist bis zu 10 Jahre.


Ja, wenn der Risikozuschlag die Prämie um mehr als 10 % erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.



Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne.

Christoph Steiner
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