Private Krankenversicherung

Versicherungspflichtgrenze steigt 2026: Herausforderungen für Privatversicherte

Versicherungspflichtgrenze 2026

Die Versicherungspflichtgrenze wird im Jahr 2026 auf 77.400 Euro jährlich oder 6.450 Euro monatlich steigen. Diese Grenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, bleibt eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV bestehen. Ein Jahresbruttoeinkommen über dieser Grenze ermöglicht die Versicherungsfreiheit und den Wechsel in die private Krankenversicherung. Diese Anhebung erschwert es insbesondere Arbeitnehmern, die knapp unter der neuen Grenze verdienen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für langjährig privat Versicherte, die bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert waren, gilt eine niedrigere gesonderte Versicherungspflichtgrenze, die 2026 bei etwa 69.750 Euro liegen wird. Diese Regelung erleichtert es ihnen, trotz der Anhebung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze weiterhin in der PKV versichert zu bleiben oder durch eine Befreiung die private Krankenversicherung fortzuführen.

Was bedeutet die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommenshöhe, bis zu der Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert sind. Ein Überschreiten führt zu Versicherungsfreiheit in der GKV und öffnet die Tür zur privaten Krankenversicherung. Sie ist jährlich an die Entwicklung der durchschnittlichen Einkommen angepasst und steigt daher regelmäßig an.

Warum steigt die Versicherungspflichtgrenze?

Die Anpassung der Grenze orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland und wurde zuletzt stark angehoben. Seit 2013 hat sich die Grenze fast um 42 Prozent erhöht und liegt 2026 auf dem bisher höchsten Stand. Die Regelung will das Gesundheitssystem stabilisieren, erschwert aber vielen Arbeitnehmern die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV erheblich.

Welche Auswirkungen hat die Erhöhung auf Privatversicherte?

Arbeitnehmer, die durch eine Gehaltserhöhung erstmals über die neue Grenze kommen, sind ab dem 1. Januar 2026 versicherungsfrei und können in die PKV wechseln. Dagegen werden einige Privatversicherte mit Einkommen unterhalb der neuen Grenze wieder versicherungspflichtig in der GKV. Für die Gruppe der langjährig privat Versicherten gibt es weiterhin eine Sondergrenze, die einen leichteren Verbleib in der PKV ermöglicht oder die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht einschließt. Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die GKV im Jahr 2026 auf 69.750 Euro, was mit der Sondergrenze für langjährig privat Versicherte identisch ist.

Welche Bestandteile des Einkommens zählen zur Grenze?

Für die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts werden neben dem Grundgehalt auch vertraglich zugesicherte Zahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen, berücksichtigt. Variable Bestandteile wie Provisionen zählen nur, wenn sie regelmäßig und verlässlich gezahlt werden.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten?

Ab 2026 müssen Arbeitnehmer mindestens 77.400 Euro brutto jährlich verdienen, um sich privat versichern zu können. Diese Hürde schränkt die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV ein und wirkt sich vor allem auf Gutverdiener aus, die knapp unter der Grenze liegen. Für diese Personen wird der Zugang zur privaten Krankenversicherung schwieriger.

Kann man nach einem Wechsel zurück in die PKV wechseln?

Privatversicherte, die wegen ihres sinkenden Einkommens wieder versicherungspflichtig in der GKV werden, können durch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung später leichter in die PKV zurückkehren. Für langjährig privat Versicherte besteht zudem die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen.

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Zusammenfassung

  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2026 auf 77.400 Euro jährlich und erschwert den Wechsel in die private Krankenversicherung.
  • Für langjährig privat Versicherten gilt eine gesonderte niedrigere Grenze von etwa 69.750 Euro im Jahr 2026.
  • Die Grenzen orientieren sich an der Lohnentwicklung und sollen die Stabilität des Gesundheitssystems sichern, schränken aber die Wahlfreiheit vieler Arbeitnehmer ein.

Quellen:

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