Private Krankenversicherung

Versicherungspflichtgrenze 2025: Alle Änderungen und Auswirkungen auf die Krankenversicherungspflicht

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine der wichtigsten Kenngrößen im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind oder die Freiheit haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Jedes Jahr wird diese Grenze an die Lohnentwicklung angepasst, was weitreichende Folgen für Millionen von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Arbeitgebern hat. Für das Jahr 2025 steht eine deutliche Anhebung bevor, die den Wechsel in die PKV weiter erschwert und die Debatte um die Belastung der Mittelschicht neu entfacht. In diesem umfassenden Artikel beleuchten wir alle Aspekte der Versicherungspflichtgrenze 2025: die genauen Zahlen, die konkreten Auswirkungen für verschiedene Personengruppen, die historischen Hintergründe und was diese Änderungen für Ihre persönliche Situation bedeuten.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)?

Die Versicherungspflichtgrenze, offiziell als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet, ist ein im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegter Brutto-Jahresverdienst. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diesen Betrag übersteigt, sind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie haben dann die Wahl: Sie können sich freiwillig in der GKV weiterversichern oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, besteht eine Versicherungspflicht in der GKV.

Abgrenzung zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu verwechseln, auch wenn beide Werte oft im selben Atemzug genannt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu dem das Einkommen für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Einkommensteile, die über der BBG liegen, sind beitragsfrei. Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze identisch. Seit 2003 wurden sie jedoch entkoppelt, wobei die Versicherungspflichtgrenze seitdem deutlich stärker angehoben wurde. Diese Entkopplung war eine politische Entscheidung, um den Zugang zur PKV zu erschweren und mehr Menschen in der GKV zu halten.

Historische Entwicklung und politische Hintergründe

Die jährliche Anpassung der Versicherungspflichtgrenze orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des vorvergangenen Jahres. Die überproportionale Anhebung seit 2003 wird von Kritikern, insbesondere vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), als eine politisch motivierte Einschränkung der Wahlfreiheit und des Wettbewerbs zwischen den Systemen gesehen. Während die GKV auf dem Solidarprinzip basiert (Beiträge nach Einkommen, Leistungen für alle gleich), funktioniert die PKV nach dem Äquivalenzprinzip (Beiträge nach individuellem Risiko und gewähltem Leistungsumfang). Die hohe Hürde der Versicherungspflichtgrenze schränkt die Möglichkeit für gutverdienende Arbeitnehmer ein, sich für das System zu entscheiden, das sie für passender halten.

Aktuelle Werte 2025 und Prognose 2026: Die Zahlen im Detail

Für das Jahr 2025 wurde die allgemeine Versicherungspflichtgrenze deutlich angehoben. Sie steigt von 69.300 Euro im Jahr 2024 auf 73.800 Euro im Jahr 2025. Das entspricht einer monatlichen Brutto-Einkommensgrenze von 6.150 Euro. Diese Erhöhung um 4.500 Euro (+6,5%) ist eine der stärksten der letzten Jahre und spiegelt die positive Lohnentwicklung wider.

Auch für das Jahr 2026 wird bereits eine weitere deutliche Steigerung prognostiziert. Laut dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 soll die Grenze auf 77.400 Euro ansteigen. Das wäre eine weitere Erhöhung um 3.600 Euro oder 4,9 Prozent.

Jahr Allgemeine JAEG / Versicherungspflichtgrenze (jährlich) Allgemeine JAEG / Versicherungspflichtgrenze (monatlich)
2026 (Prognose) 77.400 EUR 6.450 EUR
2025 73.800 EUR 6.150 EUR
2024 69.300 EUR 5.775 EUR
2023 66.600 EUR 5.550 EUR

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PKV-Verband [1]

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Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Neben der allgemeinen gibt es auch eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese gilt als eine Art Bestandsschutz für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Für diesen Personenkreis liegt die Grenze im Jahr 2025 bei 66.150 Euro (monatlich 5.512,50 Euro). Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen: Wer ist betroffen?

Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze hat je nach beruflicher Situation und Einkommenshöhe sehr unterschiedliche Konsequenzen. Während Gering- und Normalverdiener kaum direkte Auswirkungen spüren, sind vor allem Arbeitnehmer im oberen Einkommenssegment, die sogenannte Mittelschicht, sowie Selbstständige und Arbeitgeber betroffen.

Arbeitnehmer und Angestellte

Für Arbeitnehmer ist die Versicherungspflichtgrenze die entscheidende Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Durch die Anhebung auf 73.800 Euro im Jahr 2025 müssen Angestellte ein höheres Gehalt erzielen, um die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV zu erlangen. Konkret bedeutet das:

  • Erschwerter Zugang zur PKV: Arbeitnehmer, deren Gehalt zwischen der alten Grenze (69.300 Euro) und der neuen Grenze (73.800 Euro) liegt, bleiben 2025 weiterhin in der GKV pflichtversichert, obwohl sie bei einer konstanten Grenze hätten wechseln können. Der Traum von den potenziell umfangreicheren Leistungen der PKV rückt für sie in die Ferne.
  • Rückfall in die Versicherungspflicht: Arbeitnehmer, die 2024 die Grenze überschritten haben und in die PKV gewechselt sind, deren Gehalt aber 2025 nicht entsprechend mitsteigt, können unter die neue Grenze fallen und werden wieder versicherungspflichtig. Dies kann zu einem ungewollten Wechsel zurück in die GKV führen, es sei denn, sie beantragen eine Befreiung von der Versicherungspflicht.
  • Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener: Parallel zur Versicherungspflichtgrenze steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze. Für Gutverdiener bedeutet dies, dass auf einen größeren Teil ihres Gehalts Sozialabgaben fällig werden, was zu einer spürbaren Reduzierung des Nettoeinkommens führt.

Selbstständige und Freiberufler

Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler sind von der Versicherungspflichtgrenze grundsätzlich nicht direkt betroffen, da sie unabhängig von ihrem Einkommen die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV haben. Dennoch gibt es indirekte Auswirkungen:

  • Beitragskalkulation in der GKV: Freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige zahlen ihre Beiträge prozentual zum Einkommen, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Anhebung der BBG auf 66.150 Euro (2025) bedeutet für gutverdienende Selbstständige höhere Maximalbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Attraktivität der PKV: Da die GKV-Höchstbeiträge steigen, kann die PKV für einige Selbstständige eine finanziell attraktivere Alternative werden, insbesondere in jungen Jahren und bei guter Gesundheit. Die Entscheidung sollte jedoch nicht nur von den Kosten, sondern auch vom gewünschten Leistungsumfang und der langfristigen Beitragsstabilität abhängen.
  • Sonderfall Künstler und Publizisten: Für künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige gilt eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK), die sie wie Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Sie sind daher ähnlich wie Angestellte von den Änderungen betroffen.

Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber hat die Anhebung der Grenzen finanzielle Konsequenzen. Sie tragen die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Angestellten (bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze). Steigen die Grenzen, steigen auch die Lohnnebenkosten für die Unternehmen. Dies betrifft vor allem die Beschäftigung von Fach- und Führungskräften im oberen Gehaltssegment und kann die Personalkosten spürbar erhöhen. Zudem steigt der administrative Aufwand, da zu jedem Jahreswechsel die Versicherungsfreiheit der Mitarbeiter neu geprüft werden muss.

PKV vs. GKV: Wann ist ein Wechsel möglich und was sind die Konsequenzen?

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist eine der weitreichendsten, die man für seine Gesundheitsvorsorge treffen kann. Der Wechsel von der GKV in die PKV ist an klare Voraussetzungen geknüpft und sollte gut überlegt sein, da eine Rückkehr in die GKV oft nur schwer möglich ist.

Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV

Für Arbeitnehmer ist die bereits ausführlich beschriebene Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) die entscheidende Hürde. Der Wechsel ist möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze in einem Kalenderjahr überschreitet und voraussichtlich auch im Folgejahr darüber liegen wird. Der Arbeitgeber prüft dies zu Beginn des Jahres und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser kann der Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in der GKV kündigen (mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats) und einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen.

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Für andere Personengruppen gelten abweichende Regeln:

  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer: Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern.
  • Beamte und Beamtenanwärter: Sie haben einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn, die einen Teil der Krankheitskosten deckt. Für den Rest benötigen sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Sie sind daher in der Regel privat versichert.
  • Studenten: Sie können sich zu Beginn ihres Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private studentische Krankenversicherung abschließen. Diese Entscheidung gilt jedoch für das gesamte Studium.

Die Rückkehr in die GKV: Hohe Hürden

Einmal in der PKV, ist der Weg zurück in die GKV steinig. Eine Rückkehr ist in der Regel nur möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Dies ist der Fall, wenn:

  • das Gehalt eines Angestellten wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt (z.B. durch Jobwechsel, Reduzierung der Arbeitszeit, Teilzeit).
  • man Arbeitslosengeld I bezieht.

Für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist die Rückkehr in die GKV jedoch so gut wie ausgeschlossen, selbst wenn eine Versicherungspflicht eintritt. Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte nach vielen Jahren mit günstigen PKV-Beiträgen im Alter in die GKV wechseln, wenn die PKV-Beiträge tendenziell stärker steigen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Aspekt Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Beitrag Einkommensabhängig (bis zur BBG), Solidarprinzip Risikoabhängig (Alter, Gesundheit, Tarif), Äquivalenzprinzip
Leistungen Gesetzlich definierter Leistungskatalog, für alle gleich Vertraglich vereinbarter, oft umfangreicherer Leistungsumfang
Familienversicherung Kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern (ohne eigenes Einkommen) und Kindern Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag
Beitragsentwicklung Abhängig von Lohnentwicklung und politischen Entscheidungen Abhängig von individueller Alterung, medizinischem Fortschritt und Zinsentwicklung
Wahlfreiheit Eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl (je nach Tarif) Freie Arzt- und Krankenhauswahl, oft Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
Rückkehr Wechsel in die PKV unter Voraussetzungen möglich Rückkehr in die GKV nur unter erschwerten Bedingungen möglich

Finanzielle Auswirkungen konkret: Was bedeutet die Erhöhung für Ihren Geldbeutel?

Die Anhebung der Sozialversicherungsgrenzen führt für viele Arbeitnehmer und Selbstständige zu einer direkten finanziellen Mehrbelastung. Um die Auswirkungen zu verdeutlichen, betrachten wir einige Beispielrechnungen für das Jahr 2025.

Beispiel 1: Arbeitnehmer knapp unter der neuen Grenze

  • Bruttogehalt: 72.000 Euro pro Jahr (6.000 Euro pro Monat)
  • Situation 2024: Das Gehalt lag über der JAEG von 69.300 Euro. Der Arbeitnehmer konnte in die PKV wechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern.
  • Situation 2025: Das Gehalt liegt nun unter der neuen JAEG von 73.800 Euro. Der Arbeitnehmer wird wieder versicherungspflichtig in der GKV. Eine Befreiung ist möglich, muss aber aktiv beantragt werden.
  • Finanzielle Auswirkung: Bleibt der Arbeitnehmer in der GKV, werden seine Beiträge auf sein volles Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro berechnet. Die Wahlmöglichkeit entfällt.

Beispiel 2: Gutverdienender Angestellter

  • Bruttogehalt: 90.000 Euro pro Jahr (7.500 Euro pro Monat)
  • Situation: Das Gehalt liegt sowohl 2024 als auch 2025 über der JAEG. Der Arbeitnehmer ist freiwillig in der GKV versichert.
  • Finanzielle Auswirkung: Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von 62.100 Euro (2024) auf 66.150 Euro (2025) werden auf zusätzliche 4.050 Euro im Jahr Beiträge fällig.
    • Mehrbelastung KV/PV (Arbeitnehmeranteil ca. 8,55%): ca. 346 Euro pro Jahr.
    • Die Belastung für den Arbeitgeber steigt ebenfalls um denselben Betrag.

Beispiel 3: Top-Verdiener

  • Bruttogehalt: 100.000 Euro pro Jahr (ca. 8.333 Euro pro Monat)
  • Situation: Das Gehalt liegt über allen Grenzen.
  • Finanzielle Auswirkung: Dieser Arbeitnehmer ist von der Anhebung beider Grenzen betroffen.
    • Mehrbelastung KV/PV: Wie in Beispiel 2, ca. 346 Euro pro Jahr (AN-Anteil).
    • Mehrbelastung Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die BBG steigt von 90.600 Euro (West, 2024) auf 96.600 Euro (2025). Auf zusätzliche 6.000 Euro werden Beiträge fällig.
    • Mehrbelastung RV/AV (Arbeitnehmeranteil 10,6%): ca. 636 Euro pro Jahr.
    • Gesamte Mehrbelastung (AN-Anteil): ca. 982 Euro pro Jahr.

Diese Beispiele zeigen, dass die

Besondere Regelungen und Ausnahmen: Was Sie wissen sollten

Neben den allgemeinen Regeln gibt es eine Reihe von Sonderfällen und Ausnahmen, die für bestimmte Personengruppen relevant sind und die Versicherungslandschaft komplexer machen.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für "Alt-Private"

Wie bereits erwähnt, gibt es eine besondere JAEG für Arbeitnehmer, die am Stichtag 31. Dezember 2002 bereits privat krankenversichert waren. Diese Regelung wurde als Bestandsschutz eingeführt, als die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze voneinander entkoppelt wurden. Für diesen Personenkreis gilt die niedrigere besondere JAEG, die der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze entspricht (2025: 66.150 Euro). Dies erleichtert es ihnen, auch bei Gehaltsschwankungen in der PKV zu verbleiben.

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Befreiung von der Versicherungspflicht

Personen, die durch eine Erhöhung der JAEG oder eine Reduzierung ihres Einkommens versicherungspflichtig werden, haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen und in der PKV zu bleiben. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Entscheidung ist jedoch bindend und kann nicht widerrufen werden. Eine solche Befreiung sollte gut überlegt sein, da sie den Weg zurück in die GKV endgültig versperrt.

Sonderfall: 55-Jahres-Grenze

Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist für Personen ab 55 Jahren massiv erschwert. Selbst wenn ihr Einkommen unter die JAEG sinkt und sie damit eigentlich versicherungspflichtig würden, bleiben sie in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte nach vielen Jahren mit potenziell günstigeren Beiträgen in der PKV im Alter, wenn die Beiträge dort oft stärker ansteigen, ins Solidarsystem der GKV wechseln. Ausnahmen gibt es nur in sehr seltenen Fällen, etwa wenn in den letzten fünf Jahren eine bestimmte Zeit lang eine gesetzliche Versicherungspflicht bestand.

Studenten, Beamte und Selbstständige

Diese Gruppen unterliegen eigenen Regelungen. Studenten können sich zu Beginn des Studiums befreien lassen, Beamte sind durch die Beihilfe quasi zur PKV verpflichtet und Selbstständige genießen die grundsätzliche Wahlfreiheit. Für sie ist die JAEG als solche nicht direkt relevant, die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze hat aber, wie gezeigt, finanzielle Auswirkungen für freiwillig GKV-versicherte Selbstständige.

Tipps und Handlungsempfehlungen: Was sollten Sie jetzt tun?

Die jährlichen Änderungen bei den Sozialversicherungsgrenzen erfordern eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Situation. Je nach Einkommen und beruflicher Stellung können sich neue Chancen oder Risiken ergeben.

  1. Gehaltsentwicklung prüfen: Arbeitnehmer, deren Gehalt sich in der Nähe der neuen Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro bewegt, sollten ihre Gehaltsentwicklung für 2025 genau prüfen. Steht eine Gehaltserhöhung an, die Sie über die Grenze hebt? Oder droht durch eine Reduzierung der Arbeitszeit ein Rückfall unter die Grenze? Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Prognose für das kommende Jahr.

  2. Beratung einholen: Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist komplex. Lassen Sie sich unabhängig beraten, bevor Sie einen Wechsel in Betracht ziehen. Versicherungsmakler, Honorarberater oder Verbraucherzentralen können helfen, die Vor- und Nachteile für Ihre individuelle Lebenssituation abzuwägen.

  3. Fristen beachten: Wenn Sie durch die neuen Grenzen versicherungspflichtig werden, aber in der PKV bleiben möchten, müssen Sie den Antrag auf Befreiung innerhalb von drei Monaten stellen. Versäumen Sie diese Frist nicht!

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  4. Selbstständige: Beiträge optimieren: Freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige sollten prüfen, ob ihre Beitragseinstufung noch aktuell ist. Sobald der neue Steuerbescheid vorliegt, sollte dieser umgehend bei der Krankenkasse eingereicht werden, um Nachzahlungen zu vermeiden oder Rückerstattungen zu erhalten. Bei stark schwankenden Einkünften kann auch die freiwillige Zahlung des Höchstbeitrags eine Option sein, um Nachzahlungen zu umgehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Frage: Was passiert, wenn mein Gehalt im Laufe des Jahres die Versicherungspflichtgrenze übersteigt?

Antwort: Die Versicherungspflicht endet erst zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, vorausgesetzt, Ihr Gehalt wird auch im Folgejahr über der dann gültigen Grenze liegen. Ein Wechsel in die PKV ist also in der Regel erst zum 1. Januar des Folgejahres möglich.

Frage: Ich bin 56 Jahre alt und mein Gehalt sinkt unter die JAEG. Kann ich zurück in die GKV?

Antwort: Nein, in der Regel nicht. Für Personen über 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV gesetzlich stark eingeschränkt, auch wenn sie wieder versicherungspflichtig werden.

Frage: Gilt die Versicherungspflichtgrenze auch für Minijobs?

Antwort: Nein. Minijobs sind eine Form der geringfügigen Beschäftigung und unterliegen eigenen Regelungen. Sie sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei, es besteht aber eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich befreien lassen kann.

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Frage: Wirkt sich die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf meinen Beitrag in der PKV aus?

Antwort: Nein, nicht direkt. Die Beiträge in der PKV werden nach individuellem Risiko und Tarif berechnet. Die JAEG entscheidet nur über den Zugang zur PKV, nicht über die Beitragshöhe.

Fazit und Ausblick

Die erneute, deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2025 ist mehr als nur eine statistische Anpassung. Sie ist Ausdruck einer politischen Weichenstellung, die den Zugang zur privaten Krankenversicherung weiter erschwert und den Wettbewerb der Systeme beeinflusst. Für viele gutverdienende Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie länger als erhofft im System der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen. Gleichzeitig führen die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen zu einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung für die Mittelschicht und deren Arbeitgeber.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lohnentwicklung und die politische Debatte in den kommenden Jahren gestalten werden. Die Prognose für 2026 deutet bereits auf eine Fortsetzung dieses Trends hin. Für den Einzelnen wird es daher immer wichtiger, die eigene Situation genau zu analysieren, sich professionell beraten zu lassen und die sich bietenden Gestaltungsspielräume aktiv zu nutzen. Die Wahl des richtigen Krankenversicherungssystems ist eine langfristige Entscheidung mit erheblichen finanziellen und gesundheitlichen Konsequenzen, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte.

Referenzen

[1] Pressemitteilung des PKV-Verbandes: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/versicherungspflichtgrenze-wechsel-in-die-pkv-wird-weiter-erschwert/

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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