Private Krankenversicherung

Versicherungspflichtgrenze 2025/2026 : Aktuelle Zahlen und Prognose

Versicherungspflichtgrenze 2025/26: Zahlen, Regeln & Ausblick

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) entscheidet, ab wann ein Arbeitnehmer nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein muss oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. Änderungen der JAEG haben wichtige Folgen für Arbeitnehmer – insbesondere wenn Gehälter knapp über oder unter der Grenze liegen.

Aktuelle Zahlen für 2025

Grenze Betrag pro Jahr (2025) Betrag pro Monat Wer ist betroffen / Besonderheit
Allgemeine JAEG (Versicherungspflichtgrenze) 73.800 € ca. 6.150 €/Monat Gilt für die meisten Arbeitnehmer. Wer darunter liegt, ist wieder pflichtversichert in der GKV.
Besondere JAEG (Bestandsschutz) 66.150 € ca. 5.512,50 €/Monat Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat versichert waren und damals über der damaligen JAEG lagen.

Was bedeutet das praktisch?

  • Wer regelmäßig über 73.800 € Jahresbrutto verdient, hat 2025 die Möglichkeit, sich privat zu versichern bzw. die GKV-Pflicht zu verlassen.
  • Wer unter dieser Grenze liegt, bleibt pflichtversichert in der GKV.
  • Für Bestandsschutz gilt: Liegt das Einkommen über der besonderen JAEG (66.150 €), können bestimmte Altverträge erhalten bleiben, selbst wenn das Einkommen unter der allgemeinen JAEG ist.

Ausblick auf 2026

2026 wird eine weitere Anpassung erwartet:

Veränderung Prognostizierter Wert 2026 Monatlicher Vergleich Was heißt das für Arbeitnehmer?
Allgemeine JAEG 77.400 € pro Jahr ca. 6.450 €/Monat Wer 2026 unter dieser Grenze liegt, wird pflichtversichert bleiben oder darin zurückfallen, sofern keine Sonderregel greift.
Beitragsbemessungsgrenze (für Höchstbeiträge der GKV) Prognose: 69.750 € pro Jahr (≈ 5.812,50 €/Monat) wird höher liegen als 2025 Höhere Beiträge bei hohen Einkommen in der GKV, mehr Kosten bei freiwillig versicherten Mitgliedern oder bei Zusatzbeiträgen.

Sonderfälle & Ausnahmen

  • Über-55-Regel: Wer älter als 55 Jahre ist und länge privat versichert ist, kann oft nicht mehr zurück in die GKV, auch wenn die neuen Regeln eine Versicherungspflicht auslösen würden.
  • Bestandsschutz: Für Verträge vor dem 1.1.2003, die bestimmte Kriterien erfüllten (z. B. schon über der damaligen Grenze lagen), gilt weiterhin die besondere JAEG.

FAQ – wichtige Fragen auf einen Blick

Kann ich 2026 noch in der PKV bleiben, wenn mein Einkommen unter 77.400 € liegt?
Nur, wenn du bereits privat versichert bist und einer der Sonderregeln (z. B. Bestandsschutz oder Über-55) greift.

Wie wird mein Gehalt bewertet, wenn ich zum Jahreswechsel einen Bonus bekomme oder Teilzeit arbeite?
Es zählt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Einmalzahlungen wie Boni werden meist nur berücksichtigt, wenn sie regelmäßig sind. Bei Teilzeit und Gehaltsänderungen wird oft prognostisch auf das kommende Kalenderjahr geschaut.

Wie stark steigt meine Krankenversicherung, wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt?
Die Höchstbeiträge in der GKV steigen, insbesondere für Versicherte mit hohen Einkommen. Das heißt: Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt auf Einkommen oberhalb dieser Grenze keinen höheren Beitrag, aber der maximal zu zahlende Beitrag steigt.


Fazit

Die Versicherungspflichtgrenze ist 2025 auf 73.800 € angehoben worden, mit einer besonderen Grenze bei 66.150 € für Altverträge. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 77.400 € in Aussicht – das macht den Einstieg in die PKV schwieriger und kann dazu führen, dass mehr Arbeitnehmer pflichtversichert bleiben. Wer sich bereits privat versichert hat oder Alters-/Bestandsschutz genießt, sollte sich genau informieren, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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