Ratgeber

Versicherungsmakler vs. Versicherungsvermittler

1. Einleitung

Der Versicherungsmarkt ist vielschichtig – und nicht immer leicht durchschaubar. Gerade bei der Auswahl des richtigen Ansprechpartners für eine Versicherung spielt Vertrauen eine zentrale Rolle. Dabei begegnen Verbrauchern oft zwei Begriffe, die ähnlich klingen, aber unterschiedliche Bedeutungen haben: Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler. Wer hier den Unterschied kennt, kann gezielter Entscheidungen treffen und sich besser absichern.

2. Begriffsklärung

Der Begriff „Versicherungsvermittler“ ist ein rechtlicher Oberbegriff und umfasst zwei Berufsgruppen:

  • Versicherungsvertreter: handeln im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.
  • Versicherungsmakler: unabhängige Vermittler, die im Interesse ihrer Kunden tätig sind.

Beide benötigen eine Zulassung nach § 34d GewO und sind im Vermittlerregister eingetragen.

3. Der Versicherungsmakler

Versicherungsmakler agieren rechtlich als „Sachwalter des Kunden“ (§ 93 HGB). Das bedeutet, sie stehen auf der Seite des Versicherten, nicht der Versicherung. Ihre Aufgabe ist es, aus einer Vielzahl von Versicherungsangeboten das passende Produkt für die jeweilige Lebenssituation zu finden.

Obwohl sie in der Regel durch Courtagen (also Provisionen) von den Versicherern bezahlt werden, gelten sie als unabhängig, da sie nicht an bestimmte Anbieter gebunden sind. Sie haften für Falschberatung und sind verpflichtet, ihre Beratung zu dokumentieren.

  • Vergütung: durch Courtagen der Versicherer
  • Pflichten: Beratung, Dokumentation, Haftung bei Fehlern
  • Stellung: rechtlich unabhängig, auf Kundenseite

4. Der Versicherungsvertreter

Im Gegensatz dazu ist der Versicherungsvertreter vertraglich an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Er handelt als „Bote“ des Versicherers (§ 84 HGB) und vermittelt dessen Produkte. Dabei kann es sich um einen Einfirmenvertreter (ausschließlich ein Anbieter) oder einen Mehrfachagenten (mehrere, aber klar definierte Anbieter) handeln.

Auch Vertreter unterliegen Beratungspflichten, jedoch ist ihr Handlungsspielraum durch die Produktpalette ihres Unternehmens begrenzt. Die Vergütung erfolgt über Provisionen des Versicherers.

  • Vergütung: Provisionen vom jeweiligen Versicherer
  • Pflichten: Beratungspflicht, aber eingeschränkte Produktauswahl
  • Stellung: rechtlich Vertreter des Versicherers (§ 84 HGB)

5. Versicherungsberater – die unabhängige Alternative

Neben Maklern und Vertretern gibt es in Deutschland eine dritte Berufsgruppe: den Versicherungsberater. Er nimmt eine Sonderrolle ein und analysiert Ihren Bedarf nach einem zu vereinbarenden Stundensatz.

Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern erhält dieser keine Provisionen oder Courtagen von Versicherern, sondern wird direkt vom Kunden honoriert. Er ist damit vollständig unabhängig von Produktanbietern und unterliegt ebenfalls strengen Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Versicherungsberater dürfen nicht selbst Versicherungen vermitteln oder Verträge abschließen – sie beraten ausschließlich.

Fragen kostet nichts – aber es kann viel wert sein.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Versicherungsmakler in Ihrer Nähe.

6. Wichtige Unterschiede auf einen Blick

Kriterium Versicherungsmakler Versicherungsvertreter
Interessenvertretung Kunde Versicherer
Produktauswahl Breites Marktspektrum Eingeschränkt
Vergütung Courtage vom Versicherer Provision vom Versicherer
Haftung Hoch (Sachwalterpflicht) Begrenzt
Beratungsumfang Individuell, umfassend Produktbezogen
Vertragsbindung Keine Ja

7. Was bedeutet das für Verbraucher?

Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer Versicherung darüber im Klaren sein, mit wem sie sprechen. Während ein Makler frei aus dem Marktangebot wählen kann und muss, bietet ein Vertreter in der Regel nur Lösungen seines Unternehmens an.

Fragen an den Vermittler:

  • Sind Sie an bestimmte Versicherer gebunden?
  • Wie viele Gesellschaften vergleichen Sie?
  • Bekomme ich ein schriftliches Beratungsprotokoll?

Ein mündiger Verbraucher prüft nicht nur die Tarife, sondern auch, wer sie empfiehlt – und aus welcher Motivation heraus.

8. Fazit

Der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter ist mehr als eine formale Nuance – er hat direkte Auswirkungen auf die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung. Wer unabhängige Vergleiche und eine objektive Empfehlung sucht, ist mit einem Makler meist besser beraten. Wer hingegen ein konkretes Produkt einer bekannten Versicherung sucht, kann auch bei einem Vertreter fündig werden. Wichtig ist, sich bewusst zu entscheiden – und nicht allein auf Berufsbezeichnungen zu vertrauen.

Jetzt informiert entscheiden

Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Ihnen dabei helfen, aus der Vielzahl an Angeboten die passende Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation zu finden. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich neutral und umfassend beraten zu lassen – ohne Bindung an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Bei Fragen zur PKV helfen wir Ihnen gerne.

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