Gesetzliche Krankenversicherung

Vergleichstabelle: GKV vs. PKV während der Elternzeit

Vergleichstabelle: GKV vs. PKV während der Elternzeit

Umfassender Vergleich der Krankenversicherungssysteme

Kriterium Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Beitragsfreiheit während Elternzeit ✅ Ja, für Pflichtversicherte ohne Zusatzeinkommen ❌ Nein, grundsätzlich volle Beitragszahlung erforderlich
Rechtliche Grundlage § 224 SGB V: Beitragsfreiheit bei Elterngeldbezug Vertragsabhängig, keine gesetzliche Beitragsbefreiung
Arbeitgeberzuschuss Entfällt während Elternzeit (kein Arbeitsentgelt) Entfällt während Elternzeit (kein Arbeitsentgelt)
Beitragshöhe bei Teilzeitarbeit Anteilig auf Teilzeitgehalt, geteilt mit Arbeitgeber Voller PKV-Beitrag bleibt bestehen, anteiliger Arbeitgeberzuschuss auf Teilzeitgehalt
Familienversicherung ✅ Möglich: Kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kindern (bei Erfüllung der Voraussetzungen) ❌ Nicht möglich: Jede Person benötigt eigenen Vertrag
Freiwillig Versicherte Beitragspflichtig (Mindestbeitrag ca. 182 € + Zusatzbeitrag), außer bei Anspruch auf Familienversicherung Volle Beitragspflicht gemäß Tarif
Moderne Tarifoptionen Nicht relevant (gesetzlich geregelt) Einige neuere Tarife bieten Beitragsbefreiung für 6 Monate (auch ohne Elterngeldbezug)
Ältere Tarifoptionen Nicht relevant (gesetzlich geregelt) Beitragsbefreiung meist nur bei Nachweis eines Elterngeldbescheids
Elterngeldberechnung Abzug einer Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge Kein Abzug → höheres Elterngeld als Kompensation
Versicherung des Kindes Kostenfreie Familienversicherung (wenn beide Eltern GKV oder Hauptverdiener GKV) Eigener Beitrag erforderlich (wenn beide Eltern PKV oder Hauptverdiener PKV)
Studierende Beitragspflichtig (Studentenbeitrag ca. 120 €/Monat) Beitragspflichtig gemäß Tarif
Selbstständige Beitragspflichtig (auf Basis der Einkünfte), Elterngeld selbst beitragsfrei Beitragspflichtig gemäß Tarif
Beamte/Beamtinnen Nicht relevant (Beamte sind i.d.R. privat versichert) Beihilfeanspruch bleibt bestehen (50-70%), Zuschuss bis zu 31 €/Monat möglich
Wechselmöglichkeit bei Teilzeit Bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungspflicht in GKV Bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungspflicht in GKV, aber Befreiung möglich (bei max. 32 Wochenstunden während Elternzeit)
Finanzielle Belastung ✅ Gering bis keine Belastung für Pflichtversicherte ⚠️ Hoch: Verdopplung der Kosten möglich (eigener Beitrag + entfallender Arbeitgeberzuschuss)
Flexibilität Begrenzt (gesetzlich vorgegeben) Höher (Tarifwechsel, Ruheversicherung möglich, aber mit Einschränkungen)
Besonderheiten Arbeitslosengeld I: Beitragsfrei während Elterngeldbezug
Bürgergeld: Jobcenter zahlt Beiträge weiter
Partner in PKV: Dessen Arbeitgeber kann erhöhten Zuschuss zahlen (wenn Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft)

Zusammenfassung nach Versichertenstatus

Gesetzliche Krankenversicherung

Status Beitrag während Elternzeit (ohne Zusatzeinkommen) Anmerkungen
Pflichtversichert ✅ Beitragsfrei Mitgliedschaft bleibt bestehen
Freiwillig versichert mit Familienversicherungsanspruch ✅ Beitragsfrei Über Partner familienversichert
Freiwillig versichert ohne Familienversicherungsanspruch ❌ Beitragspflichtig Mindestbeitrag ca. 182 € + Zusatzbeitrag
Familienversichert ✅ Beitragsfrei Bereits vor Elternzeit beitragsfrei
Studierende ❌ Beitragspflichtig Studentenbeitrag ca. 120 €/Monat

Private Krankenversicherung

Status Beitrag während Elternzeit Besonderheiten
Arbeitnehmer/in ❌ Voller Beitrag Arbeitgeberzuschuss entfällt
Beamte/Beamtin ❌ Voller Beitrag Beihilfe bleibt, Zuschuss bis 31 € möglich
Selbstständige ❌ Voller Beitrag Kein Anspruch auf Elternzeit
Mit modernem Tarif ⚠️ Ggf. 6 Monate beitragsfrei Tarifabhängig, auch ohne Elterngeldbezug
Mit älterem Tarif ⚠️ Ggf. beitragsfrei bei Elterngeldbezug Nachweis durch Elterngeldbescheid erforderlich

Praktische Kostenbeispiele (monatlich)

Szenario GKV PKV
Pflichtversichert, keine Teilzeit 0 € ca. 400-800 € (je nach Tarif, ohne Arbeitgeberzuschuss)
Freiwillig versichert, kein Familienversicherungsanspruch ca. 200-220 € ca. 400-800 €
Mit Teilzeit (1.500 € brutto) ca. 120 € (Arbeitnehmeranteil) ca. 400-800 € + anteiliger Arbeitgeberzuschuss auf Teilzeitgehalt
Beamte/Beamtin Nicht zutreffend ca. 200-400 € (nach Beihilfe), ggf. minus 31 € Zuschuss

Hinweis: Die Beträge sind Richtwerte und können je nach individueller Situation, Tarif und Krankenkasse variieren. Stand: 2025

Wichtige Einkommensgrenzen für Elterngeld (zu versteuerndes Einkommen)

Zeitraum Alleinerziehende Ehepaare/Lebenspartner
Bis 31.03.2024 250.000 € 300.000 €
Ab 01.04.2024 200.000 € 200.000 €
Ab 01.04.2025 175.000 € 175.000 €

Wichtig für PKV-Versicherte mit älteren Tarifen: Ohne Elterngeldbezug oft keine Beitragsbefreiung!


Fazit: Die GKV bietet für die meisten Versicherten eine deutlich bessere finanzielle Absicherung während der Elternzeit, insbesondere für Pflichtversicherte. Die PKV erfordert eine sorgfältige Planung und kann erhebliche Mehrkosten verursachen, bietet aber bei modernen Tarifen zunehmend Entlastungsoptionen.

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; § 224 SGB V; Finanztip; PKV-Verband; Techniker Krankenkasse

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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