Rechtslupe.de berichtet:
Der Finanzausgleich 2021 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als verfassungsgemäß eingestuft. In dem Urteil vom 20. Februar 2025 wurde die Klage einer Krankenkasse gegen die Heranziehung ihrer Finanzreserven zum Gesundheitsfonds abgewiesen, und die Revision wurde zugelassen.
Entscheidungsübersicht
- Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
- Datum: 20. Februar 2025
- Streitpunkt: Heranziehung der Finanzreserven einer Krankenkasse zum Gesundheitsfonds
- Ergebnis: Klage abgewiesen, Revision zugelassen
Mehr dazu auf:
Der Finanzausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung – Rechtslupe