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Verfassungsgemäßheit des Finanzausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung 2021 vom Gericht bestätigt

Rechtslupe.de berichtet:

Der Finanzausgleich 2021 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als verfassungsgemäß eingestuft. In dem Urteil vom 20. Februar 2025 wurde die Klage einer Krankenkasse gegen die Heranziehung ihrer Finanzreserven zum Gesundheitsfonds abgewiesen, und die Revision wurde zugelassen.

Entscheidungsübersicht
  • Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 20. Februar 2025
  • Streitpunkt: Heranziehung der Finanzreserven einer Krankenkasse zum Gesundheitsfonds
  • Ergebnis: Klage abgewiesen, Revision zugelassen

Mehr dazu auf:
Der Finanzausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung – Rechtslupe

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