Private Krankenversicherung

Übernimmt die GKV keine Fahrtkosten mehr? Aktuelle Entwicklungen

Gesetzliche und private Krankenversicherung: Fahrtkosten und Krankentransporte

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt weiterhin Fahrtkosten für medizinisch notwendige Krankentransporte, doch es gibt wachsenden politischen Druck und Vorschläge zur Kürzung dieser Leistungen, was Unsicherheiten für Patienten und die Taxi- und Mietwagenbranche erzeugt.

Die Kostenübernahme durch die GKV ist grundsätzlich an genaue Voraussetzungen gebunden, wie die ärztliche Verordnung einer medizinisch notwendigen Beförderung auf direktem Weg. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, eigenem PKW, Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen werden je nach Fall anerkannt. Ausschlaggebend ist, dass der Transport einen direkten Bezug zu einer Leistung der Krankenkasse hat und zwingend medizinisch erforderlich ist. So sind etwa Fahrten zu stationären Behandlungen, Rettungsfahrten, sowie vor- und nachstationäre ambulante Operationen abgedeckt.

Die Debatte wird durch Forderungen des Wirtschaftsrat der CDU nach Leistungskürzungen in der GKV verstärkt, darunter auch Einschnitte bei der Kostenübernahme für Krankentransporte. Dies trifft insbesondere vulnerable Gruppen wie Menschen mit schweren Behinderungen, Pflegebedürftige und chronisch Kranke, die auf solche Beförderungen angewiesen sind. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen mahnt, dass ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Fahrten nicht mit komfortablen Taxifahrten verwechselt werden dürfen und warnt vor negativen sozialen Folgen einer verminderten Kostenübernahme. Außerdem betont der Verband, dass ein Substituieren der bestehenden Taxi- und Mietwagenflotte durch Buslinien oder andere Modelle nicht praktikabel sei, da etwa Dialysepatienten zeitnahe Fahrten benötigen.

Die rechtliche Situation wird durch aktuelle Gerichtsurteile bestätigt: So wurde entschieden, dass die GKV keine Fahrtkosten für den Arbeitsweg einer stufenweisen Wiedereingliederung übernehmen muss, da dies keine medizinische Reha-Leistung ist. Hingegen besteht Anspruch auf die Übernahme von Kosten für Krankentransporte, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgen, selbst wenn die Genehmigung der Krankenkasse fehlt. Neuere Rahmenverträge regeln Entgelte für Fahrten außerhalb von Pflichtfahrgebieten verbindlich, mit Kilometersätzen für Taxis und Großraumfahrzeuge.

Die private Krankenversicherung fällt in der Regel nicht unter diese GKV-Regelungen und agiert mit eigenständigen Tarifen und Bedingungen zur Kostenübernahme. Für Versicherte mit privater Krankenversicherung können daher andere Kriterien und Leistungen gelten.

Zusammenfassend gelten folgende Punkte:

  • Die GKV übernimmt Fahrtkosten nur bei ärztlich verordneter medizinischer Notwendigkeit und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Aktuelle Vorschläge zur Einschränkung der Kostenübernahme sorgen für Unsicherheit bei Patienten und Taxiunternehmen.
  • Private Krankenversicherung regelt die Beförderungskosten individuell und unterscheidet sich dadurch deutlich von der GKV-Regelung.

Quellen:

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder individuelle Beratung?

Christoph Steiner berät Sie gerne persönlich »

Beitrag teilen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Jetzt passende PKV-Tarife vergleichen
Sie möchten wissen, welche private Krankenversicherung zu Ihrer Lebenssituation passt? Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Minuten individuelle Angebote – transparent, unverbindlich und kostenfrei.

Private Krankenversicherung Rechner: PKV Beiträge einfach und anonym selbst vergleichen

Bei Fragen rund um die Private Krankenversicherung helfe ich Ihnen gerne.

Christoph Steiner

Experte für die
Private Krankenversicherung

Christoph Steiner

Versicherungsmakler

Herderstraße 18 - 40721 Hilden

0172 / 10 14 152
c.steiner@verticus.de


Ihr Weg zu mir:

Email
WhatsApp
Telefon
APP
Lesen Sie auch:
To top
Social Media Auto Publish Powered By : XYZScripts.com