Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Krankenversicherung
Was bedeutet Sperrzeit?
- Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tritt ein, wenn man seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, etwa durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.
- Während dieser Zeit von bis zu 12 Wochen erhält man kein Arbeitslosengeld, und der Leistungszeitraum verkürzt sich entsprechend.
Krankenversicherungspflicht während der Sperrzeit
- Trotz fehlender Zahlungen bleibt die Krankenversicherungspflicht bestehen.
- Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch während der Sperrzeit, sodass Versicherte in der Regel keinen Beitragsausfall befürchten müssen.
Private Krankenversicherung (PKV)
- Anders verhält es sich bei privat Krankenversicherten: Hier müssen die Beiträge während der Sperrzeit meist selbst getragen werden.
- Nur wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen – etwa eine vorherige private Versicherung von mindestens fünf Jahren – zahlt die Agentur die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze, die der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
- Die Agentur für Arbeit trägt meist die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch während einer Sperrzeit, jedoch nicht immer den vollen Beitrag der privaten Krankenversicherung.
- Demnach müssen Privatversicherte die Differenz selbst zahlen, sofern keine vollständige Kostenübernahme gewährt wird.
- Kurzum: Wer privat krankenversichert ist und Arbeitslosengeld bezieht, profitiert nur dann vom Beitragsschutz während Sperrzeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Andernfalls bleibt die Beitragszahlung privat zu leisten.
Anwartschaftsversicherung und Vorsorge
- Die sogenannte Anwartschaftsversicherung bietet eine Alternative zur Beitragszahlung während Arbeitslosigkeit, indem sie den Privatversicherungsstatus zu reduzierten Kosten erhält und spätere Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.
- Arbeitnehmer, die sich in einer Sperrzeit befinden, sollten frühzeitig ihre Krankenversicherung klären und bei Bedarf eine Anwartschaft abschließen, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Besondere Regelungen und weitere Punkte
- Für Arbeitslose über 55 Jahre gelten besondere Regelungen: Sie können oftmals nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und müssen ihren privaten Tarif weiterführen.
- Nach dem Ende der Arbeitslosigkeit entscheidet das Einkommen darüber, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht eintritt oder die private Krankenversicherung bestehen bleibt.
- Wenn eine Abfindung zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führt, wird diese Zeitspanne ebenfalls auf die Anspruchsdauer angerechnet, die Krankenversicherungspflicht bleibt aber bestehen, wobei die Beiträge weiterhin übernommen werden.
- Auch während der kurzfristigen Nachversicherung nach Jobende (maximal ein Monat) zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Beiträge, sofern man Arbeitslosengeld beantragt hat; ohne Anmeldung wird man rückwirkend beitragspflichtig.
Gesetzlich Versicherte und Fazit
- Für gesetzlich Versicherte ist die Krankenversicherung meist lückenlos gewährleistet, auch während Sperrzeiten und Ruhensphasen.
- Daher ist es ratsam, wirtschaftliche Engpässe während Sperrzeiten einzuplanen und sich frühzeitig mit der Krankenversicherung auseinanderzusetzen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Quellen:
- https://www.sovd-kiel.de/aktuelles/meldung/sperre-oder-ruhephase-beim-arbeitslosengeld-bin-ich-trotzdem-krankenversichert
- https://www.generali.de/journal/gruende-und-umgang-mit-sperrzeiten-beim-arbeitslosengeld
- https://www.wbstraining.de/ratgeber/artikel/sperrzeit-arbeitslosengeld/
- https://www.finanztip.de/pkv/pkv-arbeitslosigkeit/
- https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/arbeitslosigkeit/
- https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/arbeitslosengeld-sperrzeit-bei-arbeitsaufgabe
- https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/
- https://www.inter.de/gesundheit/private-krankenversicherung/pkv-wissen/private-krankenversicherung-arbeitslosigkeit/
- https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/wenn-sie-arbeitslos-sind/wie-bin-ich-waehrend-einer-sperrzeit-versichert-2005728
- https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-bei-arbeitslosigkeit/
- https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/arbeitslosigkeit/
- https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/mitgliedschaft-und-beitraege/arbeitslos/arbeitslos-sperrfrist-krankenversicherung_7210
- https://www.haufe.de/id/beitrag/sperrzeit-rechtsfolgen-23-krankenversicherung-HI1806313.html
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035025.pdf
- https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/arbeitslose/