Die monatlichen Krankenkassen-Beiträge in Deutschland setzen sich vor allem aus dem allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt der allgemeine Beitragssatz 2025 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent.
Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei etwa 2,5 Prozent liegt und ebenfalls paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.
Neben dem Krankenkassenbeitrag müssen Arbeitnehmer auch Beiträge zur Pflegeversicherung leisten, die bei 3,6 Prozent liegen; kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent.
Die Beiträge werden dabei nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich berechnet; Einkommen darüber hinaus bleiben beitragsfrei.
Für bestimmte Gruppen, wie Rentner oder Sozialhilfeempfänger, gelten abweichende Regeln, zum Beispiel ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent für Rentner ohne Anspruch auf Krankengeld.
Die konkrete Höhe des Beitrags ist somit von individuellen Faktoren abhängig und variiert je nach Krankenkasse und Versicherungssituation.
Im Unterschied zur GKV kann man bei der privaten Krankenversicherung je nach Tarif und persönlichen Kriterien auch zahlerisch individuellere Lösungen finden.
So erklärt sich, warum die private Krankenversicherung für viele Selbstständige oder gutverdienende Angestellte attraktiv ist, obwohl dort häufig ein höherer Beitrag anfällt, der aber andere Leistungen und Maßnahmen umfasst.
Die Krankenversicherungspflicht besteht grundsätzlich für alle Beschäftigten bis zu einer Einkommensgrenze von 73.800 Euro jährlich, darüber ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Wer mehrere Jobs hat, zahlt Beiträge auf die Summe aller Einkünfte, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Der Beitrag wird also individuell dem Einkommen angepasst, wobei die Krankenversicherungsausgaben auf die Solidarität zwischen Versicherten aufbauen.
Die wichtigsten Beitragssätze kurz zusammengefasst:
- Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %, hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der durchschnittlich bei 2,5 % liegt.
- Die Pflegeversicherung schlägt mit 3,6 % zu Buche, plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die meisten Beiträge je zur Hälfte.
- Die private Krankenversicherung bietet vor allem durch individuelle Tarife und Leistungen Alternativen, deren Beiträge sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang bestimmen.
- Wer genau wissen will, wie sich der Beitrag für die eigene Krankenkasse zusammensetzt, sollte seinen Bruttolohn, den Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse und mögliche Zuschläge berücksichtigen und gegebenenfalls einen Beitragsrechner zu Rate ziehen.
Zusammenfassung:
- Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt 14,6 % plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 2,5 % ausmacht.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge in der Regel zu gleichen Teilen.
- Private Krankenversicherung bietet individuelle Beitragsmodelle, die sich von der GKV-Berechnung unterscheiden.
Weiterführende Informationen
- SBK: Einfach erklärt – Krankenkassenbeitrag
- BMG: Beiträge zur Krankenversicherung
- BMG: Finanzierung der GKV
- Wikipedia: Gesetzliche Krankenversicherung
- TK: Häufige Fragen zu KV-Beiträgen für Arbeitnehmer
- AOK: Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer
- TK: Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung
- IKK classic: Beitragssätze
- Krankenkassen.de: Zusatzbeitrag
- vdek: Gesundheitswesen 2025