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Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 25. März 2025 (Az. L 11 KR 169/25) entschieden, dass ein über 80-jähriger Rentner, der seit 1965 privat krankenversichert war, allein aufgrund seiner Witwerrente in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln darf. Diese Entscheidung stellt eine grundlegende Änderung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis dar.
Hintergrund
Der Kläger (Jahrgang 1940) war über fünf Jahrzehnte privat versichert. Nach dem Tod seiner gesetzlich krankenversicherten Ehefrau im Dezember 2023 beantragte er seine Witwerrente. Die gesetzliche Krankenkasse lehnte den Antrag auf Aufnahme in die KVdR ab, weil er in den fünf Jahren vor Rentenbeginn keine GKV-Mitgliedschaft hatte (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Kernpunkte der Entscheidung
- Fünfjahreszeitraum: Das Gericht stellte klar, dass sich der relevante Zeitraum auf die fünf Jahre unmittelbar vor dem neuen Versicherungspflichttatbestand (hier: Antrag auf Witwerrente) bezieht.
- Versicherungsfreiheit: Da der Kläger weder rechtlich versicherungsfrei war noch den Ausschlusstatbestand erfüllte, greift die Versicherungsfreiheit nicht – er hat Anspruch auf KVdR.
- Anrechnung von Vorversicherungszeiten: Die Zeiten der verstorbenen Ehefrau werden für die Neun-Zehntel-Regel (§ 5 Abs. 2 Satz 2 SGB V) angerechnet, auch wenn der Hinterbliebene selbst bisher vollständig außerhalb der GKV versichert war.
- Kritik an der Verwaltungspraxis: Die bisherigen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands überschritten den Gesetzeswortlaut und erschwerten den Rechtszugang. Künftig müssen Krankenkassen strikt am Gesetz prüfen.
- Bedeutung für privatversicherte Rentner: Steigende PKV-Beiträge führen oft zu hohen Belastungen. Die Entscheidung eröffnet einen legalen Weg zurück in die GKV, ohne Umgehungskonstruktionen.
- Ausblick: Die Revision wurde zugelassen. Eine endgültige Klärung durch das Bundessozialgericht wird für 2026 erwartet. Bis dahin müssen Krankenkassen bei laufenden Verfahren den KVdR-Beitritt vorläufig gewähren.
Bedeutung und Ausblick
Für viele älter werdende privatversicherte Rentner ist dieses Urteil ein Durchbruch: Es schafft Klarheit und Offenheit im Übergang von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter.
Mehr dazu auf: Rente-Paukenschlag: Rentner darf von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln