Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung – ab wann möglich und sinnvoll?

ab wann man in die private Krankenversicherung wechseln kann. Sie beleuchtet die wichtigsten Voraussetzungen, juristischen Grundlagen und Sonderregelungen – insbesondere für Selbstständige, Beamte und Eltern, die ihre Kinder privat versichern möchten. So entsteht ein umfassender Überblick, der als fundierte Entscheidungshilfe dient.
Inhalte:

Allgemeine Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in Deutschland an gesetzlich definierte Bedingungen geknüpft. Zentrale Voraussetzung für Arbeitnehmer ist das Überschreiten der sogenannten Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Für das Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 73.800 Euro brutto jährlich, entsprechend 6.150 Euro monatlich. Wer als Arbeitnehmer diese Grenze überschreitet, ist versicherungsfrei in der GKV und kann in die PKV wechseln.

Rechtsgrundlage:
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei sind, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Diese Regelung gilt für sogenannte „Neufälle“, also für Personen, die nach dem 31.12.2002 erstmalig versicherungsfrei geworden sind.

Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören:

  • das monatliche Grundgehalt,
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • und regelmäßige Zuschläge, sofern sie arbeitsvertraglich oder tariflich zugesichert sind.

Einmalige Zahlungen (z. B. Boni) oder freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zählen nicht dazu.

Was passiert nach dem Überschreiten der JAEG?

Wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird er zum 1. Januar des Folgejahres oder bereits ab dem Monat, in dem das Überschreiten feststeht, versicherungsfrei in der GKV. Ein Wechsel in die PKV ist dann fristgerecht zum Monatsende mit zweimonatiger Kündigungsfrist möglich.

Sonderregelungen für verschiedene Personengruppen

Während für Arbeitnehmer der Wechsel in die private Krankenversicherung an das Überschreiten einer bestimmten Einkommensgrenze geknüpft ist, gelten für andere Personengruppen abweichende Regelungen. Besonders relevant sind hier Selbstständige, Beamte sowie Kinder und deren Familien.

Selbstständige und Freiberufler

Für hauptberuflich Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht in der GKV – sie können sich somit ab dem ersten Tag ihrer Tätigkeit privat versichern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Wichtige juristische Grundlage:
Gemäß § 5 Abs. 5 SGB V endet die Versicherungspflicht mit Aufnahme einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit. Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt – nebenberufliche Tätigkeiten führen nicht zur Befreiung.

Besonderheiten:

  • Die Beiträge in der PKV orientieren sich am gewählten Leistungsumfang, nicht am Einkommen.
  • Viele Tarife bieten Krankentagegeld-Optionen, um den Verdienstausfall bei Krankheit abzusichern.
  • Eine Rückkehr in die GKV ist später nur unter engen Voraussetzungen möglich (z. B. bei Angestelltenverhältnis mit Einkommen unterhalb der JAEG und Alter unter 55).

Beamte und Beihilfeberechtigte

Beamte haben Anspruch auf staatliche Beihilfe, die einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten übernimmt (meist 50–70 %). Die restlichen Kosten müssen privat abgedeckt werden – hierfür bieten private Krankenversicherungen spezielle Beihilfetarife an.

Vorteile für Beamte:
• Günstige Beiträge durch Reduzierung auf den Beihilfeergänzungsbedarf
• Leistungsstarke Absicherung
• PKV ist in den meisten Fällen wirtschaftlicher als eine freiwillige gesetzliche Versicherung

Juristische Grundlage:
Die Verpflichtung zur Beihilfe ergibt sich aus beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder. Eine gesetzliche Pflicht zur PKV gibt es nicht – aber die Kombination aus Beihilfe und PKV ist in der Praxis der Regelfall.

Kinder und Familien

Die Versicherung von Kindern hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab:
• Sind beide Eltern GKV-versichert, ist das Kind automatisch familienversichert.
• Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der GKV-versicherte Partner, fällt die Familienversicherung weg (§ 10 SGB V). In diesem Fall muss das Kind eigenständig – z. B. privat – versichert werden.

Für Beamtenkinder gilt:
• Kinder erhalten Beihilfe, z. B. 80 % durch das Land oder den Bund.
• Der verbleibende Anteil kann über spezielle Kinder-Beihilfetarife der PKV abgedeckt werden.

Tipp: Ein Wechsel in die PKV für Kinder sollte immer im Zusammenhang mit der familiären Gesamtsituation und langfristigen Perspektiven betrachtet werden – auch hinsichtlich Beitragsentwicklung und späterem Rückwechsel in die GKV.

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Zeitpunkt und Fristen beim Wechsel

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nicht nur an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – auch zeitliche Fristen und formale Abläufe müssen beachtet werden, damit der Übergang reibungslos erfolgt.

Kündigungsfristen in der GKV

Für gesetzlich Versicherte, die versicherungsfrei werden (z. B. durch Überschreiten der JAEG), gilt:

• Zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende
• Die Kündigung muss schriftlich bei der Krankenkasse eingehen
• Der Nachweis über den neuen privaten Versicherungsschutz muss innerhalb der Kündigungsfrist erbracht werden, andernfalls bleibt die GKV-Mitgliedschaft bestehen.

Beispiel: Wird im März 2025 die Versicherungspflichtgrenze überschritten, kann die GKV zum 31. Mai 2025 gekündigt werden. Der Wechsel zur PKV ist dann ab dem 1. Juni 2025 möglich.

Erstantrag und Versicherungsbeginn in der PKV

• Die private Krankenversicherung beginnt frühestens ab dem Tag der Versicherungsfreiheit
• Der Antrag muss rechtzeitig gestellt und eine Gesundheitsprüfung durchlaufen werden
• Der Versicherungsbeginn wird in der Regel vertraglich mit dem Versicherer vereinbart

Sonderfall: Selbstständige und Beamte

Da diese Personengruppen nicht der Versicherungspflicht unterliegen, können sie jederzeit in die PKV wechseln – es sind keine Fristen gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten. Auch ein nahtloser Übergang bei Berufswechsel (z. B. vom Angestellten in die Selbstständigkeit) ist möglich, wenn frühzeitig geplant wird.

Wichtig: Versicherungsnachweis

Die GKV kann erst gekündigt werden, wenn der Nachweis einer neuen Krankenversicherung vorliegt. Dieser wird durch die Versicherungsbestätigung der PKV erbracht und muss der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden.

Juristische Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung berührt zentrale rechtliche Aspekte des deutschen Sozial- und Versicherungsrechts. Wer privat krankenversichert sein möchte, muss die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten. Im Folgenden sind die wichtigsten juristischen Grundlagen zusammengefasst:

  • § 6 SGB V – Versicherungspflicht
    Diese Vorschrift regelt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V entfällt die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Erst dann ist der Wechsel in die PKV möglich.
  • § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung
    Personen, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich weiterzuversichern. Diese Option ist besonders für ältere Versicherte oder Familien mit Kindern relevant, wenn sie Wert auf Familienversicherung oder einkommensabhängige Beiträge legen.
  • § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    § 193 VVG verpflichtet alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland zum Abschluss einer Krankenversicherung, die zumindest den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang abdeckt. Dieser Paragraf stellt die Basis für die allgemeine Krankenversicherungspflicht dar.
  • § 10 SGB V – Familienversicherung
    In § 10 SGB V ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder beitragsfrei in der GKV familienversichert sind. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der GKV-versicherte Elternteil, entfällt die Familienversicherungspflicht – das Kind muss dann selbst versichert werden, meist in der PKV.

Vor- und Nachteile eines Wechsels in die PKV

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteile – bringt jedoch auch Verpflichtungen und Risiken mit sich. Man sollte sich über Vor- und Nachteile im Klaren sein und beide Systeme (GKV und PKV) in ihrer Funktionsweise verstanden haben, bevor man wechselt.

Vorteile der PKV

  1. Individuelle Tarifgestaltung:
    Versicherte können den Leistungsumfang ihrer Versicherung selbst bestimmen – von Basistarifen bis hin zu exklusiven Premiumleistungen mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus.
  2. Unabhängigkeit vom Einkommen:
    Die Beiträge bemessen sich nicht am Einkommen, sondern am Gesundheitszustand, Alter bei Eintritt und gewähltem Tarif. Besonders für junge, gesunde Gutverdiener kann dies finanziell attraktiv sein.
  3. Hochwertige Leistungen:
    Die PKV erstattet – je nach Tarif – auch Leistungen, die von der GKV nicht abgedeckt sind (z. B. Heilpraktiker, Brillen, umfassendere Zahnbehandlungen).
  4. Kürzere Wartezeiten:
    Private Versicherte profitieren oft von kürzeren Wartezeiten bei Facharztterminen oder Operationen.
  5. Beitragsrückerstattungen:
    Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann jährlich Beitragsrückerstattungen erhalten.
  6. Vertragssicherheit:
    Ein PKV Vertrag ist vor Eingriffen  und Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber geschützt.

Nachteile der PKV

  1. Beitragssteigerung:
    Mit Zeitablauf steigen meist auch (inflationsbedingt) die Beiträge – trotz Alterungsrückstellungen. Eine frühzeitige Beitragsentlastungsvorsorge ist ratsam.
  2. Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge:
    Der Eintritt in die PKV ist von einer Gesundheitsprüfung abhängig. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen.
  3. Kein Wechsel zurück in die GKV ab 55 Jahren:
    Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V).
  4. Keine kostenlose Familienversicherung:
    Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden – dies kann zu höheren Kosten führen als in der GKV.
  5. Selbstbeteiligung:
    Viele Tarife beinhalten Selbstbehalte, die bei Arztbesuchen oder Medikamenten zunächst vom Versicherten getragen werden müssen.
  6. Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
    Nicht jeder PKV Tarif ist zwangsläufig besser als die Leistungen der GKV. Lassen Sie sich nicht von der Werbung täuschen.
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Praktische Tipps und Hinweise für den Wechsel

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut vorbereitet und wohlüberlegt sein. Die folgenden Hinweise helfen, typische Stolperfallen zu vermeiden und den Übergang reibungslos zu gestalten.

1. Frühzeitig informieren und beraten lassen
• Individuelle Bedarfsanalyse: Welche Leistungen sind wirklich wichtig? Welche Risiken sollen abgesichert werden (z. B. Krankentagegeld, Zahnersatz, Pflege)?
• Vergleich mehrerer Anbieter und Tarife: Leistungen, Selbstbehalte und Beitragsentwicklung unterscheiden sich teils erheblich.
Tipp: Eine unabhängige Beratung – etwa durch einen Versicherungsmakler oder spezialisierten PKV-Berater – kann Transparenz schaffen und objektive Empfehlungen liefern.

2. Gesundheitsprüfung und Risikoeinschätzung
• Der Antragsteller muss Fragen zu seinem Gesundheitszustand der letzten 3–5 Jahre beantworten.
• Bei chronischen Erkrankungen oder bestimmten Vorerkrankungen können Risikozuschläge erhoben oder Leistungen eingeschränkt werden.
Hinweis: Bewusste Falschangaben können später zur Leistungsverweigerung oder Vertragskündigung führen.

3. Rechtzeitig kündigen und wechseln
• Die zweimonatige Kündigungsfrist der GKV ist unbedingt zu beachten.
• Der Wechsel zur PKV ist nur möglich, wenn rechtzeitig eine neue Police nachgewiesen wird.
• Die PKV sollte im besten Fall bereits vor dem Wirksamwerden der GKV-Kündigung abgeschlossen sein.

4. Beitragsentwicklung im Blick behalten
• Die Beiträge können mit der Zeit steigen – wer sich frühzeitig für Beitragsentlastungstarife oder Zusatzvorsorge entscheidet, profitiert im Ruhestand von niedrigeren Kosten.
• Tarifwechsel innerhalb der PKV ist bei vielen Anbietern möglich und kann zur Kostensenkung beitragen.

5. Wechsel- und Kündigungsfristen dokumentieren
• Schriftliche Nachweise über alle Vorgänge (Kündigung, Versicherungsbeginn, Gesundheitsangaben) gut aufbewahren
• Im Zweifel Fristen mit der GKV oder PKV schriftlich bestätigen lassen

Fazit

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist ein bedeutender Schritt mit weitreichenden Folgen – sowohl finanziell als auch gesundheitspolitisch. Wer diesen Schritt erwägt, sollte sich nicht nur von kurzfristigen Beitragsvorteilen oder attraktiven Leistungen leiten lassen, sondern alle relevanten Aspekte sorgfältig prüfen.
Für viele Personengruppen – etwa Selbstständige, Beamte oder gut verdienende Angestellte – kann die PKV eine attraktive Alternative zur GKV sein. Sie bietet flexible Tarifgestaltung, individuelle Leistungen und Zugang zu exklusiver medizinischer Versorgung. Andererseits bringt sie auch mehr Eigenverantwortung, höhere Anforderungen bei Krankheit und im Alter sowie potenziell steigende Kosten mit sich.
Die Entscheidung sollte immer auf einer fundierten Beratung und einer langfristigen Lebensplanung basieren. Juristische Rahmenbedingungen, Einkommensentwicklung, Familienstand, Gesundheitszustand und berufliche Perspektiven spielen dabei eine zentrale Rolle.
Wer gut informiert ist und seine Optionen kennt, kann die Vorteile der PKV gezielt nutzen – und sich zugleich vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ✔ Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV:
    • Arbeitnehmer: Jahresbrutto über 73.800 € (2025)
    • Selbstständige und Beamte: unabhängig vom Einkommen möglich
    • Kinder: abhängig vom Versicherungsstatus und Einkommen der Eltern
  • ✔ Juristische Grundlagen:
    • § 6 SGB V: Versicherungspflichtgrenze für Angestellte
    • § 9 SGB V: Freiwillige gesetzliche Versicherung
    • § 10 SGB V: Familienversicherung
    • § 193 VVG: Versicherungspflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland
  • ✔ Fristen und Formalitäten:
    • Kündigungsfrist GKV: 2 Monate zum Monatsende
    • Versicherungsnachweis der PKV erforderlich
    • Gesundheitsprüfung vor Abschluss notwendig
  • ✔ Vorteile der PKV:
    • Individuell wählbare Leistungen
    • Schnellere Terminvergabe, bessere Versorgung
    • Beitragsunabhängigkeit vom Einkommen
    • Beitragsrückerstattungen möglich
  • ✔ Nachteile der PKV:
    • Steigende Beiträge im Alter
    • Keine kostenfreie Familienversicherung
    • Rückkehr in GKV ab 55 meist ausgeschlossen
    • Selbstbeteiligung und Vorauszahlungen je nach Tarif
  • ✔ Empfehlungen:
    • Frühzeitige Beratung durch Experten
    • Tarife vergleichen und langfristig planen
    • Beitragsentlastungstarife prüfen
    • Gesundheitsangaben korrekt und vollständig machen und dokumentieren
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Sarah Kluck

Experte für die
Private Krankenversicherung

Sarah Kluck

- 50354 Hürth

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