Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: Ab wann ist ein Wechsel möglich?

Einleitung

Die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung (PKV) gehört zu den wichtigsten Weichenstellungen für Angestellte mit höherem Einkommen. Neben finanziellen Aspekten spielen rechtliche Voraussetzungen eine zentrale Rolle – insbesondere die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die als Einkommensschwelle über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheidet.

Dieser Beitrag erläutert fundiert, ab wann ein Wechsel in die PKV möglich ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Gehaltsbestandteile relevant sind, welche Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen bestehen und worauf beim Wechsel zu achten ist.

Gesetzlicher Rahmen: Wer darf in die PKV wechseln?

Versicherungspflicht in der GKV (§ 5 SGB V)

Grundsätzlich unterliegen Angestellte der Versicherungspflicht in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Eine Befreiung davon – und damit die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) übersteigt die festgelegte Grenze (2025: 73.800 € jährlich, 6.150 € monatlich).
  • Das Einkommen überschreitet die Grenze voraussichtlich dauerhaft (nicht nur einmalig).

Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 8 SGB V)

Wer einmal versicherungsfrei wird, kann sich innerhalb von drei Monaten freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Wer in dieser Frist keine Versicherung wählt, wird automatisch als freiwilliges GKV-Mitglied weitergeführt.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Bedeutung und Berechnung

Die JAEG dient als zentrale Grenze für die Versicherungspflicht. Sie wird jährlich angepasst und orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung.

JAEG 2025: 73.800 € brutto jährlich

Relevante Gehaltsbestandteile:

  • Monatliches Grundgehalt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (sofern vertraglich geregelt)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Tantiemen oder Provisionen (wenn regelmäßig gezahlt)
  • Regelmäßige Zuschläge (z. B. Bereitschaft, Schicht, Rufbereitschaft)

Nicht berücksichtigt werden:

  • Einmalzahlungen (z. B. Boni)
  • Unregelmäßige Überstundenvergütung
  • Aufwandsentschädigungen
  • Sachzuwendungen ohne Gehaltsbezug

Praxis-Tipp: Achten Sie auf die vertragliche Formulierung! Nur was regelmäßig und schriftlich fixiert ist, zählt zur Bemessungsgrundlage.

Wechselmöglichkeiten für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) und haben somit jederzeit die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.

Besonderheiten für Selbstständige:

  • Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
  • Rückkehr in die GKV ist nur unter strengen Bedingungen realisierbar (z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit vor dem 55. Lebensjahr).
  • Ein Krankentagegeldtarif ist zur Einkommenssicherung dringend zu empfehlen.

Praxisbeispiele für den Wechsel

Beispiel 1: Angestellter mit Gehaltssprung

Herr M. ist als Ingenieur bei einem Maschinenbauer angestellt und verdient bisher 68.000 € jährlich. 2025 wird er zum Teamleiter befördert und erhält ein neues Gehalt von 75.000 €. Ab Januar kann er in die PKV wechseln, da das Einkommen absehbar dauerhaft über der JAEG liegt.

Beispiel 2: Selbstständige Architektin

Frau L. startet ihre eigene Firma. Sie kann sich sofort privat versichern, obwohl ihr Startgehalt noch unter 40.000 € liegt. Voraussetzung ist lediglich der Status als Selbstständige.

Was beim Wechsel in die PKV zu beachten ist

  • Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss können Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben.
  • Leistungsumfang prüfen: PKV-Tarife sind modular aufgebaut und unterscheiden sich stark.
  • Beitrag im Alter: Durch Alterungsrückstellungen werden Beiträge stabilisiert, dennoch ist eine Rücklagenbildung sinnvoll.
  • Familienplanung: Anders als in der GKV sind Kinder nicht beitragsfrei mitversichert.

Hinweis: Ein Wechsel ist oft eine Lebensentscheidung und sollte mit einem neutralen Berater durchgerechnet werden.

Rückkehr in die GKV: Möglich, aber nicht einfach

Ein Wechsel zurück in die GKV ist bei Angestellten unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Einkommen fällt dauerhaft unter die JAEG.
  • Versicherungspflichtige Beschäftigung wird wieder aufgenommen.
  • Alter unter 55 Jahren.

Für Selbstständige ist die Rückkehr nur durch Wechsel in eine abhängige Beschäftigung möglich. Ab 55 ist die Rückkehr faktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V), aber möglich.

Steuerliche Aspekte und Arbeitgeberzuschuss

Angestellte in der PKV erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung (max. 421,76 € in 2025), analog zur GKV. Beiträge können zudem steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 EStG).

Fazit: Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel in die PKV lohnt sich besonders für:

Ein Wechsel in die PKV lohnt sich besonders für:

  • Gutverdiener ohne Kinder
  • Menschen mit gutem Gesundheitszustand
  • Selbstständige, die auf Leistungen der GKV verzichten können

Mit Blick auf die Beitragshöhe kann die PKV unter Umständen weniger geeignet sein für:

  • Familien mit mehreren Kindern
  • Menschen mit Vorerkrankungen
  • Personen mit unsicherer Einkommensentwicklung

In der Praxis allerdings stellt sich oft heraus, dass auch bei vermeintlich schwierigen Ausgangssituationen die Versicherungslandschaft in der PKV attraktive Angebote bereit hält. Ein kostenloser Vergleich lohnt sich allemal.

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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung


Sobald Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt – im Jahr 2025 sind das 73.800 Euro brutto. Wichtig ist, dass das Einkommen dauerhaft über dieser Grenze liegt.


Ja, Selbstständige sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig und können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln – unabhängig vom Einkommen.


Berücksichtigt werden nur regelmäßige Einkünfte wie das Monatsgehalt, Weihnachts-/Urlaubsgeld und fest vereinbarte Zuschläge. Einmalzahlungen wie Boni oder unregelmäßige Überstundenvergütungen zählen nicht dazu.


Unter bestimmten Bedingungen, ja: Zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die JAEG fällt und Sie unter 55 Jahre alt sind. Für Selbstständige ist die Rückkehr schwieriger und meist nur über eine abhängige Beschäftigung möglich.


Arbeitgeber zahlen in der PKV einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – in 2025 maximal 421,76 Euro pro Monat. Dieser Zuschuss entspricht anteilig dem GKV-Beitrag.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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