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PKV und GKV: Qualitätsstandards müssen angeglichen werden

nachrichten.idw-online.de berichtet:

Privatversicherte in der PKV sollen gleiche Qualitätsstandards erhalten wie in der GKV

Der Deutsche Röntgenkongress 2025 hat erneut betont, dass Privatversicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) dieselben Qualitätsstandards in der Patientenversorgung verdienen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) fordern deshalb eine Angleichung der Regelungen.

Aktueller Unterschied:

  • In der GKV dürfen Ärzte nur Leistungen erbringen und abrechnen, für die sie fachärztlich qualifiziert sind.
  • In der PKV reicht allein die Approbation, um Leistungen auch außerhalb des eigenen Fachgebiets durchzuführen und abzurechnen.

Prof. Dr. Gerald Antoch, gesundheitsstrategischer Sprecher der DRG, warnt, dass diese Regelung die Qualität und Patientensicherheit gefährdet. Er verweist auf Gerichtsurteile in Bayern und Hessen, die bestätigt haben, dass MRT-Untersuchungen ohne entsprechende Weiterbildung erbracht und abgerechnet werden können. Dies könne zu unnötigen Mengenausweitungen und steigenden Kosten führen.

Forderungen der DRG und des APS

  • Anpassung der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
  • Präzisierung der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern
  • Anpassung der Heilberufsgesetze der Länder

Mehr dazu auf:
Auch Privatversicherte haben Anspruch auf qualitätsgesicherte Versorgung: Deutsche Röntgengesellschaft und Aktionsbündnis Patientensicherheit

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