Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 1994 eingeführt, um älteren Versicherten eine bezahlbare Alternative zu bieten, wenn die regulären PKV-Beiträge im Alter zur finanziellen Belastung werden.
Er ist ein brancheneinheitlicher Tarif mit sozialem Schutzcharakter, der sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert.
Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, Beitragshöhe, rechtlichen Grundlagen und potenziellen Nachteile des Standardtarifs.
Voraussetzungen für den Wechsel in den Standardtarif
Nicht jeder PKV-Versicherte kann in den Standardtarif wechseln.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 2009: Nur Versicherte, die vor diesem Datum eine PKV-Vollversicherung abgeschlossen haben, können in den Standardtarif wechseln.
Bisex-Tarif: Der Versicherte muss in einem Bisex-Tarif versichert sein, also einem Tarif, der nach Geschlecht unterscheidet. Ein Wechsel in den Standardtarif ist aus einem Unisex-Tarif nicht möglich.
Mindestalter oder Rentenbezug: Der Versicherte muss entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 55. Lebensjahr vollendet und eine gesetzliche Rente oder Pension beziehen.
Ein Wechsel in den Standardtarif ist nur innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens möglich.
Beitragshöhe im Standardtarif
Die Beitragshöhe im Standardtarif ist gesetzlich begrenzt:
- Einzelpersonen: Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 804,82 Euro monatlich.
- Ehepaare: Wenn beide Ehepartner privat versichert sind und das gemeinsame Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet, beträgt der maximale Gesamtbeitrag 150 % des GKV-Höchstbeitrags. Das entspricht 1.207,23 Euro monatlich im Jahr 2025.
In der Praxis liegen die Beiträge häufig deutlich unter diesen Höchstgrenzen, da vorhandene Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
Laut PKV-Verband zahlen Versicherte im Standardtarif durchschnittlich rund 400 Euro monatlich.
Leistungen im Standardtarif
Der Leistungsumfang des Standardtarifs orientiert sich am Leistungskatalog der GKV, weist jedoch einige Besonderheiten auf:
- Selbstbeteiligung: Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel beträgt die Selbstbeteiligung 20 %, maximal jedoch 306 Euro pro Jahr.
- Psychotherapie: Es werden bis zu 25 Sitzungen pro Jahr erstattet.
- Keine Leistungen: Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Soziotherapie und Haushaltshilfen werden in der Regel nicht übernommen.
- Zusatzversicherungen: Der Abschluss von Zusatzversicherungen ist im Standardtarif nicht möglich, mit Ausnahme von Auslandsreise-Krankenversicherungen und Krankentagegeldversicherungen.
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Rechtliche Grundlagen
Der Standardtarif wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 eingeführt und ist in § 257 SGB V sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Er dient als sozialer Schutzmechanismus innerhalb der PKV und soll älteren Versicherten eine bezahlbare Krankenversicherung ermöglichen.
Wichtig ist, dass der Wechsel in den Standardtarif nur innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens möglich ist. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist ausgeschlossen.
Nachteile des Standardtarifs
Trotz der finanziellen Entlastung bringt der Standardtarif einige Nachteile mit sich:
- Eingeschränkte Leistungen: Der Leistungsumfang ist begrenzt und entspricht nicht dem Niveau hochwertiger PKV-Tarife.
- Keine Zusatzversicherungen: Der Abschluss von Zusatzversicherungen zur Leistungserweiterung ist, mit wenigen Ausnahmen, nicht möglich.
- Rückkehr in höherwertige Tarife: Ein Wechsel zurück in einen leistungsstärkeren Tarif ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden und kann zu Risikozuschlägen führen.
- Arztwahl: Nicht alle Ärzte akzeptieren Patienten im Standardtarif, da die Vergütungssätze niedriger sind. Dies kann die Arztwahl einschränken.
Praxistipp
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Versicherer Anfragen nach dem Standardtarif nicht vorrangig bearbeiten. Wir empfehlen daher Unterstützung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Experten.
Standardtarif, Tarifwechsel oder Versichererwechsel?
Wenn Sie überlegen, in den Standardtarif zu wechseln, empfehlen wir eine ausführliche Beratung durch Ihren Versicherer oder einen unabhängigen Experten. So können Sie sicherstellen, dass dieser Tarif Ihren Anforderungen entspricht und Sie langfristig gut abgesichert sind.
Fazit
Der Standardtarif in der PKV bietet älteren Versicherten eine Möglichkeit, die Beiträge im Alter zu senken und dennoch einen grundlegenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Allerdings sind die Leistungen eingeschränkt, und der Wechsel zurück in einen höherwertigen Tarif ist mit Hürden verbunden.
Vor einem Wechsel sollten Versicherte daher sorgfältig prüfen, ob der Standardtarif ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.