Was ist der Standardtarif in der PKV?
Der Standardtarif wurde 1994 eingeführt, um älteren Privatversicherten eine bezahlbare Option im Alter zu bieten. Er ist ein Sozialtarif innerhalb der privaten Krankenversicherung mit Leistungen, die sich am GKV-Leistungskatalog orientieren.
Rechtlicher Hintergrund:
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 257 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Tarif wurde als Teil der sozialpolitischen Bemühungen geschaffen, um langjährig privat versicherten Rentnern einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu garantieren – ohne dabei ganz in die GKV zurückkehren zu müssen.
Für wen gedacht?
Der Standardtarif richtet sich in erster Linie an:
- Personen ab 65 Jahren, die seit mindestens 10 Jahren privat versichert sind,
- oder an Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen und bereits vor dem 1. Januar 2009 privat versichert waren.
Ein zentrales Merkmal: Die Beiträge dürfen im Standardtarif den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen – für Ehepaare, die gemeinsam im Standardtarif versichert sind, gelten nochmals reduzierte Beitragsgrenzen.
Leistungen im Standardtarif
Auf den ersten Blick wirkt der Standardtarif wie ein solides Angebot: Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), was vielen Versicherten Sicherheit suggeriert. Doch wer genauer hinschaut, erkennt die Einschränkungen.
Was ist abgedeckt?
Im Standardtarif sind unter anderem folgende Leistungen enthalten:
- Ambulante ärztliche Behandlungen durch Vertragsärzte (keine freie Arztwahl),
- Krankenhausaufenthalte in Mehrbettzimmern, Behandlung durch den diensthabenden Arzt,
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gemäß dem GKV-Leistungskatalog,
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz im Rahmen der GKV-Regelversorgung.
Einschränkungen
- Keine freie Arztwahl: Privatärzte oder Spezialisten mit hohem Honoraranspruch sind ausgeschlossen.
- Kein Zugang zu moderner Diagnostik oder innovativen Behandlungsmethoden, wenn sie nicht auch in der GKV üblich sind.
- Kostenerstattung erfolgt streng nach Sozialtarif-Regelung – wer mehr möchte, zahlt aus eigener Tasche.
- Keine Beitragsrückerstattungen: Anders als bei vielen PKV-Tarifen entfällt dieser Bonus.
- Im Ergebnis bietet der Standardtarif also Versorgung auf GKV-Niveau – aber ohne deren Flexibilität oder Bonusprogramme.
Wer darf in den Standardtarif wechseln?
Der Zugang zum Standardtarif ist klar geregelt und nicht für alle privat Versicherten möglich. Er richtet sich ausschließlich an eine bestimmte Zielgruppe – meist ältere oder langjährig Versicherte.
Voraussetzungen für den Wechsel:
Ein Wechsel in den Standardtarif ist möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie sind mindestens 65 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen privat krankenversichert.
- Oder: Sie beziehen eine gesetzliche Rente und waren bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert.
Zudem muss der aktuelle Versicherer diesen Tarif anbieten – was bei allen PKV-Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Beitragshöhe
Die Beiträge sind gesetzlich gedeckelt:
- Maximal auf den Höchstbeitrag der GKV,
- Bei gemeinsam versicherten Ehepartnern: gemeinsam maximal 150 % des GKV-Höchstbeitrags.
Das macht den Standardtarif besonders für Senioren mit begrenztem Einkommen interessant – aber wie wir sehen werden, zum Preis relevanter Leistungseinschränkungen.
Nachteile des Standardtarifs
Was zunächst wie eine bezahlbare Lösung wirkt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung oft als Kompromiss mit deutlichen Einbußen. Der Standardtarif ist ein reiner Sozialtarif – und das merkt man auch.
Die wichtigsten Nachteile im Überblick
- Eingeschränkte Leistungen
Die Versorgung orientiert sich am GKV-Niveau, ist aber nicht deckungsgleich. Leistungen oberhalb des gesetzlichen Rahmens (z. B. moderne Therapien, alternative Heilmethoden) werden nicht erstattet. - Keine freie Arztwahl
Sie dürfen nur Ärzte mit Kassenzulassung aufsuchen – der Besuch bei Privatärzten oder Spezialkliniken ist nicht erstattungsfähig. - Keine privaten Wahlleistungen im Krankenhaus
Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung – all das entfällt. Sie werden im Mehrbettzimmer durch den diensthabenden Arzt behandelt. - Keine Beitragsrückerstattungen
Viele klassische PKV-Tarife bieten Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit. Im Standardtarif gibt es das nicht. - Rückkehr in andere Tarife kaum möglich
Ein Wechsel zurück in leistungsstärkere Tarife ist meist ausgeschlossen oder mit erneuter Gesundheitsprüfung verbunden – ein hoher Risikofaktor im Alter. - Begrenzte Flexibilität bei Zusatzversicherungen
Ergänzende Tarife zur Aufwertung des Versicherungsschutzes sind in der Regel nicht vorgesehen.
Fazit
Der Standardtarif reduziert Beiträge – aber auch Wahlmöglichkeiten und Leistungsumfang. Für viele Versicherte ist das ein zu hoher Preis für die Beitragsersparnis.
Abgrenzung zum Basistarif
Obwohl sowohl der Standardtarif als auch der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) als Sozialtarife gelten, unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten:
- Zugangsvoraussetzungen:
Standardtarif: Nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 privat versichert waren und bestimmte Alters- oder Rentenvoraussetzungen erfüllen (mind. 65 Jahre alt oder Rentner mit mindestens 10 Jahren PKV-Zugehörigkeit).
Basistarif: Offen für alle PKV-Versicherten, unabhängig vom Eintrittsdatum oder Alter. - Aufnahmepflicht:
Standardtarif: Keine Pflicht zur Aufnahme durch den Versicherer; Zugang nur bei Erfüllung der Voraussetzungen.
Basistarif: Gesetzlicher Kontrahierungszwang – jede PKV muss Antragsteller aufnehmen. - Beitragshöhe:
Standardtarif: Beitrag maximal auf Höhe des Höchstbeitrags der GKV begrenzt, bei Ehepaaren gemeinsamer Deckel.
Basistarif: Ebenfalls gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag, allerdings ohne familienbezogene Begrenzung. - Leistungsumfang:
Beide orientieren sich am GKV-Niveau, jedoch mit Unterschieden in der Detailausgestaltung. Im Basistarif gelten striktere Vorgaben zur GKV-Äquivalenz, während der Standardtarif auf Basis älterer Leistungsbeschreibungen agiert. - Zusatzversicherungen:
Standardtarif: Zusatzversicherungen sind ausgeschlossen.
Basistarif: Zusatzversicherungen können ergänzend abgeschlossen werden (z. B. für Zahnersatz oder Chefarztbehandlung). - Flexibilität und Wechselmöglichkeiten:
Standardtarif: Wechsel zurück in leistungsstärkere Tarife ist meist ausgeschlossen oder mit erneuter Gesundheitsprüfung verbunden.
Basistarif: Wechsel zurück oft möglich, aber unter Bedingungen.
Rechtliche Grundlagen
Der Standard- und der Basistarif sind keine freiwilligen Produkte der Versicherer – sie beruhen auf gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, die bestimmte Ziele verfolgen: bezahlbare Grundversorgung, soziale Gerechtigkeit und Absicherung auch im Notfall.
Standardtarif – § 257 SGB V & Altverträge
- Geregelt im § 257 SGB V, eingeführt 1994.
- Der Standardtarif ist ausschließlich für langjährig PKV-Versicherte vor dem 01.01.2009 gedacht.
- Kein Kontrahierungszwang: Versicherer können den Wechsel in den Tarif von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig machen.
- Beiträge dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.
Basistarif – § 12 VVG & GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Eingeführt durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) im Jahr 2009.
- Verankert im § 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
- Für alle PKV-Versicherten offen, unabhängig vom Eintrittsdatum.
- Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) – niemand darf abgelehnt werden.
- Leistungspflicht analog zur GKV, keine Risikozuschläge erlaubt.
Ergänzend – § 193 VVG
- Seit 2009 besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
- Wer keinen GKV-Zugang hat, muss sich in der PKV versichern – mindestens im Basistarif.
- Kündigungen der PKV sind nur bei nachgewiesener Folgeversicherung erlaubt.
Beratungs-Tipp für Versicherte
Ein Wechsel in den Standard- oder Basistarif kann kurzfristig finanzielle Entlastung bringen – doch er ist selten umkehrbar und geht fast immer mit Leistungseinbußen einher. Umso wichtiger ist eine fundierte Entscheidung – mit klarem Blick auf die Alternativen.
Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann
- Bei dauerhaft niedrigem Einkommen im Ruhestand,
- wenn keine regelmäßigen oder aufwendigen Behandlungen notwendig sind,
- zur Vermeidung von Beitragsrückständen oder Vertragskündigungen.
Aber: Häufig lohnt sich eine sorgfältige Tarifoptimierung innerhalb der bestehenden PKV mehr als der Wechsel in einen Sozialtarif.
Alternativen zum Sozialtarif
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Innerhalb desselben Versicherers können meist bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen gewählt werden – ohne Gesundheitsprüfung.
- Selbstbehalt erhöhen: Wer selten Leistungen beansprucht, kann so Prämien sparen.
- Beitragsentlastungstarife: Frühzeitig abgeschlossen, senken sie die Kosten im Alter erheblich.
- Beratung durch Experten: Unabhängige Versicherungsberater oder spezialisierte Makler (gerne wir:- ) können alle Optionen vergleichen – inklusive Leistungs- und Beitragscheck.
Fazit
Ein Sozialtarif ist immer die letzte Option – nicht die erste Wahl. Wer frühzeitig handelt, hat mehr Möglichkeiten und bleibt flexibel. Lassen Sie sich unabhängig beraten, bevor Sie sich festlegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
🔹 Standardtarif
✓ Sozialtarif für langjährig PKV-Versicherte (vor 2009)
✓ Leistungen orientieren sich an der GKV
✓ Beitrag max. auf GKV-Höchstbeitrag begrenzt
✗ Keine freie Arztwahl
✗ Keine Rückkehr in leistungsstärkere PKV-Tarife
✗ Keine Beitragsrückerstattung
🔹 Basistarif
✓ Für alle PKV-Versicherten offen
✓ Kontrahierungszwang – Aufnahme garantiert
✓ Leistungen entsprechend GKV
✗ Höherer Beitrag als Standardtarif
✗ Eingeschränkter Leistungsumfang
🔹 Rechtliche Grundlagen
✓ § 257 SGB V → Standardtarif
✓ § 12 VVG → Basistarif
✓ § 193 VVG → Versicherungspflicht in Deutschland
🔹 Beratung ist entscheidend
✓ Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen
✓ Alternativen wie Selbstbehalt oder Beitragsentlastung berücksichtigen
✓ Unabhängige Beratung schützt vor Fehlentscheidungen