Beitragsentlastungstarife in der PKV vs. Rürup-Rente: Ein umfassender Vergleich

Einleitung
Die Sorge vor steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter ist weit verbreitet. Während die PKV in jungen Jahren oft mit günstigeren Beiträgen lockt, können die Kosten im Rentenalter zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten Versicherer verschiedene Modelle zur Altersvorsorge an. Zwei prominente, aber grundlegend verschiedene Ansätze sind der Beitragsentlastungstarif (BET) innerhalb der PKV und die staatlich geförderte Rürup-Rente (Basisrente). Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise beider Modelle, vergleicht ihre Vor- und Nachteile und hilft bei der Entscheidung, welche Option für wen am besten geeignet ist.
Der Beitragsentlastungstarif: Sparen innerhalb der PKV
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein optionaler Zusatzbaustein zur privaten Krankenvollversicherung. Das Prinzip ist einfach: Während des Erwerbslebens zahlt der Versicherte einen zusätzlichen Beitrag, um seine PKV-Beiträge im Alter – meist ab einem Alter von 60 oder 67 Jahren – um einen vorher festgelegten Betrag zu senken [1].
Funktionsweise des Beitragsentlastungstarifs
Der vom Versicherten gezahlte Mehrbeitrag wird vom Versicherer verzinslich am Kapitalmarkt angelegt. Das angesammelte Kapital inklusive der Erträge wird dann ab dem vereinbarten Zeitpunkt dazu verwendet, den monatlichen PKV-Beitrag zu reduzieren. Die Höhe der garantierten Entlastung und der Zeitpunkt des Beginns werden bei Vertragsabschluss festgelegt, können aber oft flexibel angepasst werden [1].
Es gibt zwei gängige Varianten der Entlastung:
- Konstante Entlastung: Der monatliche PKV-Beitrag wird um einen festen, garantierten Betrag reduziert. Zukünftige Beitragserhöhungen werden von dieser Entlastung nicht beeinflusst.
- Dynamische Entlastung: Die Entlastungssumme passt sich prozentual an zukünftige Beitragsanpassungen an. Steigt der PKV-Beitrag, erhöht sich auch die Entlastung. Dies erfordert jedoch in der Regel auch einen dynamisch steigenden Sparbeitrag in der Ansparphase [1].
Vor- und Nachteile des Beitragsentlastungstarifs
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Arbeitgeberzuschuss: Angestellte erhalten bis zur Beitragsbemessungsgrenze 50 % Zuschuss vom Arbeitgeber [1]. | Lebenslange Beitragszahlung: Der Beitrag für den Entlastungstarif muss in der Regel auch im Rentenalter weitergezahlt werden [1]. |
| Steuerliche Absetzbarkeit: Die Beiträge sind (wie die PKV-Beiträge) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar [1]. | Verfall bei Wechsel oder Kündigung: Das angesparte Kapital geht bei einem Wechsel des Versicherers oder einer Rückkehr in die GKV verloren [1]. |
| Hohe Flexibilität: Höhe und Beginn der Entlastung sind oft anpassbar. | Keine Vererbbarkeit: Im Todesfall verfällt das Kapital und kommt der Versichertengemeinschaft zugute; es gibt keine Leistung an die Erben [1]. |
| Keine Gesundheitsprüfung: Der Abschluss ist in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich [1]. | Geringe und nicht garantierte Verzinsung: Die Rendite ist oft niedriger als bei alternativen Anlagen und die Höhe der Gesamtentlastung ist nicht vollständig garantiert [1]. |
Für wen ist der Beitragsentlastungstarif sinnvoll?
Der Beitragsentlastungstarif ist vor allem für gutverdienende Angestellte eine überlegenswerte Option. Durch den Arbeitgeberzuschuss und die steuerliche Absetzbarkeit wird die eigene Belastung in der Ansparphase erheblich reduziert. Für Selbstständige und Beamte ist das Modell weniger attraktiv, da sie den vollen Beitrag selbst tragen müssen und Beamte im Alter ohnehin durch höhere Beihilfesätze entlastet werden [1].
Die Rürup-Rente: Staatlich geförderte Altersvorsorge
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch hohe Steuervorteile in der Ansparphase gefördert wird. Sie wurde primär für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, steht aber allen Steuerzahlern offen [2].
Funktionsweise der Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente schließen Sparer einen Vertrag mit einer Versicherung oder einem Fondsanbieter ab und zahlen regelmäßig Beiträge ein. Diese Beiträge sind in hohem Maße steuerlich absetzbar. Im Jahr 2025 können bis zu 29.344 Euro (Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung) als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wovon 100 % steuerlich anerkannt werden [2].
Das angesparte Kapital wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rentenzahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, das heißt, sie müssen im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil steigt schrittweise an; wer 2058 oder später in Rente geht, muss die gesamte Rente versteuern [2].
Direkter Vergleich: Beitragsentlastungstarif vs. Rürup-Rente
Obwohl beide Modelle zur finanziellen Entlastung im Alter beitragen können, verfolgen sie unterschiedliche Ansätze und unterliegen verschiedenen Regeln.
| Merkmal | Beitragsentlastungstarif (BET) | Rürup-Rente (Basisrente) |
|---|---|---|
| Zweck | Direkte Reduzierung des PKV-Beitrags im Alter | Aufbau einer allgemeinen, lebenslangen Zusatzrente |
| Arbeitgeberzuschuss | Ja, für Angestellte (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) | Nein |
| Steuerliche Behandlung (Ansparphase) | Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (begrenzt) | Beiträge als Sonderausgaben in hohem Maße absetzbar (bis 29.344 € in 2025) |
| Steuerliche Behandlung (Auszahlung) | Beitragsreduktion ist steuerfrei | Lebenslange Rente, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird (nachgelagerte Besteuerung) |
| Flexibilität bei Anbieterwechsel | Nein, Kapital verfällt | Nein, Vertrag ist unkündbar, aber beitragsfrei stellbar |
| Vererbbarkeit | Nein, Kapital verfällt | Nur mit optionalem, kostenpflichtigem Hinterbliebenenschutz (Rente für Ehepartner/Kinder) |
| Auszahlungsform | Beitragsreduktion | Ausschließlich lebenslange monatliche Rente |
| Verfügbarkeit | Nur für PKV-Versicherte | Für alle Steuerzahler verfügbar |
| Insolvenzschutz | Teil des PKV-Vertrags | „Hartz-IV-sicher“ und unpfändbar in der Ansparphase |
Fazit: Welche Strategie ist die richtige?
Die Entscheidung zwischen einem Beitragsentlastungstarif und einer Rürup-Rente hängt stark von der individuellen Lebens- und Berufssituation ab.
Der Beitragsentlastungstarif ist eine zweckgebundene und einfache Lösung, die sich vor allem für Angestellte mit hohem Einkommen lohnt. Der Arbeitgeberzuschuss ist hier das entscheidende Argument, das die oft geringere Rendite mehr als ausgleichen kann. Die mangelnde Flexibilität und der Kapitalverlust bei einem Wechsel sind jedoch erhebliche Nachteile.
Die Rürup-Rente ist das flexiblere und oft renditestärkere Instrument. Sie eignet sich hervorragend für Selbstständige und Freiberufler, die von den hohen Steuervorteilen maximal profitieren und eine solide Basis-Altersvorsorge aufbauen möchten. Die Erträge aus der Rürup-Rente können dann im Alter frei verwendet werden, um beispielsweise die PKV-Beiträge zu bezahlen. Die lebenslange Beitragszahlungspflicht des BET entfällt hier.
Letztendlich kann auch eine Kombination beider Modelle oder die Wahl einer völlig anderen Anlagestrategie (z.B. ein ETF-Sparplan) sinnvoll sein. Aufgrund der Komplexität und der langfristigen finanziellen Auswirkungen wird dringend empfohlen, vor einer Entscheidung eine unabhängige und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Referenzen
[1] Versicherungen mit Kopf. (o. D.). Beitragsentlastungstarif PKV: Für wen ist das sinnvoll?. Abgerufen am 1. November 2025, von https://www.versicherungenmitkopf.de/private-krankenversicherung/beitragsentlastungstarif
[2] Finanztip. (2025, 7. Oktober). Rürup-Rente: Vor- und Nachteile der Basisrente. Abgerufen am 1. November 2025, von https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/