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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2024 (Az. IV ZR 311/22) klärt, ob private Krankenversicherungen (PKV) ihren Versicherten Auskünfte und Kopien zu alten Beitragserhöhungen geben müssen, wenn die Originalunterlagen verloren gegangen sind.
1. Kein genereller Auskunftsanspruch
Der BGH stellt klar, dass allein der Verlust von Dokumenten keinen automatischen Anspruch auf Auskunft oder Kopien begründet. Vielmehr muss der Versicherungsnehmer:
- glaubhaft machen, dass die Unterlagen tatsächlich nicht mehr vorliegen,
- konkret darlegen, wie und warum die Dokumente verloren gegangen sind,
- belegen, dass er trotz sorgfältiger Aufbewahrung nicht mehr darauf zugreifen kann.
Eine pauschale Erklärung, man habe die Schreiben nicht mehr, genügt nicht. Das Gericht prüft dann im Einzelfall, ob aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht besteht. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entscheidend.
2. Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen
Wichtige gesetzliche Regelungen gewähren keine Auskunft über alte Beitragserhöhungsmitteilungen:
- § 7 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Recht auf Kopien der Vertragsbestimmungen – gilt nicht für Beitragserhöhungen
- § 3 Abs. 3 VVG: Ersatz-Versicherungsschein – bezieht sich nicht auf Erhöhungsmitteilungen
- Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Auskunftsrecht – umfasst nicht vollständige Begründungsschreiben und Anlagen zu früheren Erhöhungen
3. Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen
Gerichtsurteile betonen, dass die PKV Beitragserhöhungen streng begründen muss. Fehlt es an einer ausreichenden Darstellung der Kalkulation, kann dies zur Unwirksamkeit der Erhöhung und zur Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge inklusive Zinsen führen. Versicherer haben allerdings einen gewissen Spielraum bei der Offenlegung ihrer Kalkulationsgrundlagen, was die gerichtliche Kontrolle erschwert.
4. Praktische Empfehlungen für Versicherte
- Alle Unterlagen zu Beitragserhöhungen sorgfältig aufbewahren.
- Bei Verlust konkrete Nachweise zum Verlustgrund bereithalten.
- Im Zweifelsfall fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, etwa bei unklaren Auskünften oder der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Erhöhung.
Mehr dazu auf: PKV-Beitragserhöhung: Wann muss die Versicherung Auskunft über alte Anpassungen geben?