Bericht von PRAxistipps.focus.de
Im Mai 2025 wurde beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig ein bedeutender Schritt in Richtung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesetzt. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 212 Ja-Stimmen gegenüber 19 Nein-Stimmen sprachen sich die Delegierten für die Novellierung der GOÄ aus.
Erarbeitung und Ziele
- Der Entwurf wurde gemeinsam von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern erarbeitet und eingereicht.
- Ziel ist eine moderne Anpassung der Gebührenordnung an die heutige medizinische Praxis sowie mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten.
- Die aktuelle GOÄ stammt größtenteils aus den 1980er-Jahren und ist daher veraltet – eine umfassende Reform ist dringend notwendig.
Schlüsseländerungen der neuen GOÄ
- Integration digitaler Leistungen: Systematische Abbildung der elektronischen Patientenakte und telemedizinischer Behandlungen.
- Angemessene Bewertung der ärztlichen Zuwendung: Würdigung zentraler Elemente ärztlichen Handelns.
- Leistungsgerechte Honorare: Faire Vergütung für Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Ausblick
Nach der Zustimmung des Ärztetages liegt die Verantwortung nun beim Bundesgesundheitsministerium, die Novellierung auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten. Selbstzahler, privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte sollen künftig anders abgerechnet werden, um die Versorgung zukunftsfähig zu gestalten.
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