Private Krankenversicherung

MB/KK in der PKV: Bedeutung, Leistungen & Vertragsgrundlage erklärt

Was sind die MB/KK?

Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) sind vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) entwickelte Standardbedingungen. Sie dienen als unverbindliche Empfehlung für private Krankenversicherer zur Gestaltung ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Obwohl nicht rechtlich bindend, bilden sie häufig die Grundlage für Versicherungsverträge in der PKV.

Struktur und Inhalte der MB/KK

Die MB/KK gliedern sich in mehrere Paragraphen, die zentrale Aspekte des Versicherungsverhältnisses regeln:

  • § 1: Definiert den Versicherungsfall als medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen.
  • § 2: Regelt den Beginn des Versicherungsschutzes und Wartezeiten.
  • § 4: Beschreibt den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
  • § 5: Listet Ausschlüsse von der Leistungspflicht auf, z. B. für Kurbehandlungen oder Behandlungen durch nahe Angehörige.
  • § 6: Bestimmt die Voraussetzungen für die Auszahlung von Versicherungsleistungen.

Diese Struktur bietet sowohl Versicherern als auch Versicherten eine klare Orientierung über Rechte und Pflichten im Versicherungsverhältnis.

Relevanz der MB/KK für Versicherte

Für Versicherungsnehmer sind die MB/KK von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für die Leistungsansprüche bilden. Sie definieren, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Beispielsweise ist die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung ein zentrales Kriterium für die Erstattungsfähigkeit. Zudem regeln die MB/KK spezifische Wartezeiten für bestimmte Leistungen, wie z. B. acht Monate für Zahnersatz oder Psychotherapie, sofern keine Vorversicherungszeiten angerechnet werden können.

Aktualität und Weiterentwicklung der MB/KK

Die aktuell gültige Version der MB/KK stammt aus dem Jahr 2009. Aufgrund kartellrechtlicher Änderungen auf EU-Ebene ist die Erstellung neuer Musterbedingungen durch den PKV-Verband derzeit nicht möglich. Dennoch bleiben die MB/KK 2009 ein zentraler Referenzpunkt für die Gestaltung von Versicherungsverträgen in der PKV.

Fazit

Die MB/KK spielen eine entscheidende Rolle in der privaten Krankenversicherung. Sie bieten eine standardisierte Grundlage für Versicherungsverträge und schaffen Transparenz über Leistungsansprüche und -ausschlüsse. Für Versicherte ist es essenziell, die MB/KK zu kennen und zu verstehen, um fundierte Entscheidungen bei der Wahl und Nutzung ihrer PKV zu treffen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Die MB/KK sind Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, die vom PKV-Verband erstellt wurden. Sie dienen als unverbindliche Empfehlung für private Krankenversicherer bei der Gestaltung ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


Nein, die MB/KK sind nicht rechtlich bindend. Sie sind Empfehlungen des PKV-Verbandes. Versicherer können sie übernehmen, anpassen oder eigene Bedingungen erstellen. In der Praxis orientieren sich jedoch viele Versicherer an den MB/KK.


Die MB/KK regeln unter anderem die Erstattung von Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhaustagegeld. Sie definieren auch, was als medizinisch notwendige Behandlung gilt und welche Leistungen ausgeschlossen sind.


Ja, die MB/KK sehen allgemeine Wartezeiten von drei Monaten vor. Für bestimmte Leistungen, wie Zahnersatz oder Psychotherapie, gelten besondere Wartezeiten von acht Monaten, sofern keine Vorversicherungszeiten angerechnet werden können.


Die aktuellen MB/KK können auf der offiziellen Website des PKV-Verbandes eingesehen und heruntergeladen werden: MB/KK 2009.

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