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Landgericht Düsseldorf stoppt bevorzugte Terminvergabe gegen Zuzahlung

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Hintergrund

Ein Augenarzt aus Solingen bot über das Online-Portal Jameda gegen eine 150-Euro-Zuzahlung bevorzugte Termine für gesetzlich Versicherte an – obwohl diese Leistungen durch ihre Krankenkasse abgedeckt sind. Selbst für Notfälle verlangte die Praxis eine Selbstzahlung, was zur Absage eines Termins führte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mahnte den Arzt ab. Da er keine Unterlassungserklärung abgab, klagte die VZ NRW vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung.

Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf

  • Das Gericht entschied zugunsten der Verbraucherzentrale und untersagte dem Arzt, gesetzlich Versicherten gegen Bezahlung bevorzugte Termine (auch Notfalltermine) anzubieten.
  • Die Termine lagen innerhalb der von Kassenärzten vorgeschriebenen regulären Sprechstundenzeiten, die Kassenpatienten ohne Zuzahlung nutzen können.
  • Das Urteil stützt sich auf das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Kassenpatienten dürfen für durch ihre Beiträge abgedeckte Leistungen keine zusätzlichen Zahlungen leisten.
  • Mit der Forderung eines finanziellen Vorteils verstieß der Arzt gegen die ärztliche Berufsordnung, die die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen schützen soll, und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da er gesetzlich Versicherte benachteiligte.

Rechtliche Bewertung

  • Zivilrechtlich ist es Ärzten verboten, Kassenleistungen gegen Extrazahlungen anzubieten – eine doppelte Zahlung ist unzulässig.
  • Berufsrechtlich kann der Arzt disziplinarisch belangt werden, da sein Verhalten als Pflichtverletzung gilt.
  • Auch die Kassenärztliche Vereinigung kann Sanktionen verhängen.

Signalwirkung & Patientenrechte

Das Urteil stärkt das Gebot der Gleichbehandlung aller Patienten und verbietet Praxen, Online-Buchungssysteme zu nutzen, um Kassenpatienten systematisch zu benachteiligen. Patienten können sich bei unrechtmäßigen Zuzahlungsforderungen an ihre Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung oder die Verbraucherzentralen wenden.

Rechtlich geregelte Möglichkeiten für schnellere Termine bleiben bestehen, z. B. offene Sprechstunden, Terminservicestellen oder Dringlichkeitscodes.

Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte

  • Keine zusätzlichen Gebühren für Termine verlangen.
  • Vorgeschriebene Sprechzeiten einhalten.
  • Patienten nach medizinischer Dringlichkeit behandeln.
  • Mitarbeitende rechtlich schulen, um Rechtsverstöße und berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Weiterführende Informationen

Mehr dazu auf: Landgericht Düsseldorf untersagt Ärzten bevorzugte Terminvergabe gegen Gebühr

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