Streit um Reformideen für gesetzliche Krankenversicherung
Arbeitgeber fordern neue Gebührenregeln
Der Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Reformpapier vorgestellt, das die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten soll. Kernpunkte sind ein Mindestbeitrag für mitversicherte Ehepartner ohne eigenes Einkommen sowie die Wiedereinführung einer Gebühr bei Arztbesuchen.
Kritik vom Patientenschutz
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Vorschläge für unausgereift. Er warnt, dass erneute Praxisgebühren weder Kosten senken noch Patientinnen und Patienten von unnötigen Arztterminen abhalten würden. Zudem sei der Verwaltungsaufwand groß und das Modell traditioneller Einverdiener-Haushalte nicht mehr zeitgemäß.
Mindestbeitrag für Ehepartner?
Nach den Arbeitgeberplänen sollen Ehepartner ohne eigenes Einkommen künftig rund 220 Euro monatlich zahlen. Ziel ist eine gerechtere Kostenverteilung zwischen allein Verdienenden und Alleinversicherten. Brysch befürchtet jedoch, dass dies sozial schwächere Familien belaste und das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung infrage stelle.
Mögliche Rückkehr der Praxisgebühr
Der BDA schlägt vor, die 2013 abgeschaffte Praxisgebühr wieder einzuführen – diesmal bei jedem Arztbesuch statt einmal pro Quartal. Damit sollen unnötige Konsultationen reduziert und Milliarden eingespart werden. Patientenschützer bezweifeln allerdings, dass dieses Mittel eine echte Steuerungswirkung entfaltet.
Weitere Reformideen
Die Arbeitgeber fordern außerdem:
- eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel,
- mehr Transparenz bei Krankenhausabrechnungen,
- Steuerzuschüsse für Bürgergeldempfänger.
Brysch entgegnet, dass Versicherte schon jetzt über die elektronische Patientenakte Einsicht in ihre Behandlungskosten haben. Zusätzliche Maßnahmen würden angesichts der angespannten Haushaltslage kaum finanzierbar sein.
Wie steht es um die GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leidet aktuell unter einem Milliardenloch. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat daher eine Expertenkommission eingesetzt, die bis Frühjahr 2026 Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung vorlegen soll. Auch ein Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung könnte dabei an Bedeutung gewinnen – insbesondere bei der Verteilung der Beitragslast.
Was bedeutet das für Versicherte?
Sollten neue Gebühren kommen, müssten Patientinnen und Patienten mit zusätzlichen Kosten rechnen. Wer über eine private Krankenversicherung nachdenkt, sollte sich jedoch bewusst sein, dass dort andere Beitragssysteme und Leistungen gelten.
Zusammenfassung
- Arbeitgeber verlangen Mindestbeiträge und neue Praxisgebühren.
- Patientenschützer warnen vor Mehrbelastung und Bürokratie.
- Regierung prüft umfassende Reformen zur Stabilisierung der GKV.