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Krankenversicherung im Ruhestand: Pflicht und Möglichkeiten für Rentner in Deutschland

https://www.mainpost.de berichtet:

Der Artikel erklärt die Krankenversicherungssituation für Rentner in Deutschland. Auch im Ruhestand besteht Krankenversicherungspflicht, und die wichtigsten Wege der Absicherung sind:

Wege der Absicherung

  • Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Familienversicherung (sofern Anspruch besteht)
  • Private Krankenversicherung

Leistungen und Beitragshöhe

Für Rentner ändert sich grundsätzlich wenig im Vergleich zur Erwerbsphase:

  • Alle Leistungen der Krankenversicherung stehen weiterhin zur Verfügung – mit Ausnahme des Krankengeldes.
  • Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beiträge einkommensabhängig (Rente/Einkommen).
  • Privatversicherte zahlen einkommensunabhängige Beiträge, die sich am individuellen Risiko orientieren.

Kostenteilung mit der Deutschen Rentenversicherung

  • Bei Pflichtversicherten übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenkassenbeitrags.
  • Freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
  • Die Kosten werden somit grundsätzlich zwischen Rentner und Rentenversicherungsträger geteilt.

Befreiung von der Pflichtversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich, muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Rentenantrag bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese Entscheidung ist dauerhaft und kann nicht widerrufen werden.

Fazit

Die Krankenversicherung im Alter ist verpflichtend. Die Beiträge sind entweder einkommensabhängig oder risikobasiert und werden gemeinsam von Rentnern und der Deutschen Rentenversicherung getragen. Eine Befreiung ist möglich, muss jedoch frühzeitig und dauerhaft beantragt werden. Frühzeitige Vorsorge wird empfohlen, da die Kosten auch im Ruhestand anfallen.

Mehr dazu auf: https://www.mainpost.de
Wer zahlt die Krankenversicherung in der Rente?

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