Private Krankenversicherung

Krankenversicherung für Studenten in Deutschland: Ein Überblick

In Deutschland besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation an einer Hochschule nicht möglich. Je nach Alter, Einkommen und Art des Studiums gibt es verschiedene Versicherungsoptionen.

Familienversicherung: Beitragsfrei bis 25

Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende in der Regel beitragsfrei über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils mitversichert sein. Voraussetzung ist, dass das monatliche Einkommen des Studierenden 538 Euro (Stand 2025) nicht überschreitet.

Studentische Krankenversicherung: Günstige Beiträge bis 30

Nach dem 25. Geburtstag oder bei Überschreiten der Einkommensgrenze endet die Familienversicherung. Studierende müssen sich dann selbst versichern. Die studentische Krankenversicherung (KVdS) bietet vergünstigte Beiträge bis zum 30. Lebensjahr. Die Beiträge liegen zwischen 90 und 100 Euro monatlich, zuzüglich Pflegeversicherungsbeitrag.

Private Krankenversicherung: Eine Alternative?

Studierende können sich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung (PKV) wählen. Dies ist besonders für Studierende attraktiv, die bereits privat versichert sind oder spezielle Leistungen wünschen. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung während des Studiums in der Regel nicht möglich ist.

Sonderfälle: Praktika, Auslandssemester und mehr

Bei Pflichtpraktika, Auslandssemestern oder einem dualen Studium können besondere Regelungen gelten. Es ist wichtig, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse zu informieren, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Nach dem Studium: Wie geht es weiter?

Mit dem Ende des Studiums endet auch die studentische Krankenversicherung. Abhängig von der weiteren Lebenssituation – beispielsweise Berufseinstieg oder Arbeitslosigkeit – müssen sich Absolventen entsprechend versichern. Hierbei kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gewählt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellenangaben

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Häufige Fragen (FAQ)


Ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist zu Beginn des Studiums möglich, sofern eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt wird. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung während des Studiums ist in der Regel ausgeschlossen.


Nach dem 30. Lebensjahr endet die Möglichkeit der studentischen Krankenversicherung. Studierende müssen sich dann freiwillig gesetzlich oder privat versichern.


Ein Nebenjob kann Auswirkungen auf die Versicherungsart haben. Bei einem Einkommen über der Einkommensgrenze der Familienversicherung oder bei mehr als 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche kann die Familienversicherung entfallen.


Während eines Auslandssemesters bleibt die Versicherungspflicht in Deutschland bestehen. Es ist wichtig, den Versicherungsschutz auch für den Auslandsaufenthalt sicherzustellen.



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