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Krankenversicherung für Kinder: Was Eltern wissen müssen

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Viele Eltern stehen vor der Herausforderung, wenn ihr Kind plötzlich nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert ist. Besonders dann, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat oder eine Ausbildung beginnt, kann es schnell zu Unsicherheiten kommen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder, doch diese hat klare Alters- und Beschäftigungsregeln. Werden diese überschritten, muss das Kind selbst für eine Krankenversicherung sorgen – entweder über die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung.

Familienversicherung: Wann endet der Schutz?

Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr. Bleibt das Kind jedoch in der Schule, beginnt eine Ausbildung oder ein Studium, kann die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr weiterlaufen. Wird die Ausbildung durch einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst unterbrochen, kann der Schutz sogar über das 25. Lebensjahr hinaus für bis zu zwölf Monate verlängert werden. Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst versorgen können, sind ohne Altersgrenze familienversichert, sofern die Behinderung bereits vor dem 18. Lebensjahr bestand.

Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung?

Nach Ablauf der Familienversicherung muss das Kind selbst eine Krankenversicherung abschließen. Studierende können bis zum 30. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und zahlen einen reduzierten Beitrag von aktuell rund 87 Euro monatlich, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Wer keine Ausbildung oder kein Studium absolviert, muss sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichern und zahlt den vollen Beitrag.

Private Krankenversicherung: Wann ist sie möglich?

Wer über die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro brutto im Jahr verdient, kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Für Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen ist dies in der Regel nicht relevant. Allerdings können Eltern ihr Kind innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt privat krankenversichern, wenn mindestens ein Elternteil bereits privat versichert ist. In Hessen besteht diese Möglichkeit nicht – hier muss das Kind so lange in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben, wie dies möglich ist.

Kosten im Vergleich: GKV vs. PKV

Die Kosten für eine Krankenversicherung für Kinder unterscheiden sich je nach Versicherungsart erheblich. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein freiwilliges Mitglied aktuell rund 220 bis 230 Euro pro Monat. Bei der privaten Krankenversicherung für Kinder von Beamten liegen die Beiträge deutlich niedriger, da hier ein Beihilfeanspruch besteht. Ohne Beihilfe liegen die Beiträge für Kinder in der PKV meist deutlich höher als in der GKV.

Versicherungsart Monatlicher Beitrag (ca.) Bemerkung
Freiwillige GKV 220–230 € Kein Beihilfeanspruch
PKV (Beihilfe) 35–80 € Nur für Kinder von Beamten
PKV (ohne Beihilfe) 116–170 € Ohne Beihilfeanspruch

Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung für Kinder?

Eine private Krankenversicherung für Kinder lohnt sich vor allem für Familien, die bereits privat versichert sind und eine Beihilfe erhalten. Für andere Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung meist günstiger. Wer sein Kind privat versichern möchte, sollte dies möglichst früh tun, da die Beiträge mit steigendem Alter und Gesundheitsrisiko steigen.

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Was tun, wenn das Kind keine Versicherung mehr hat?

Wenn das Kind plötzlich keine Krankenversicherung mehr hat, sollte schnell gehandelt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen Notlagerschutz, der für einen begrenzten Zeitraum eine medizinische Versorgung sicherstellt. Danach muss das Kind entweder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten oder eine private Krankenversicherung abschließen. Eltern sollten sich bei Unsicherheiten an ihre Krankenkasse oder einen Versicherungsexperten wenden.

Besonderheiten für Beamte und Ausnahmen

Für Kinder von Beamten gelten besondere Regeln. In den meisten Bundesländern können sie innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden. In Hessen ist dies nicht möglich – hier muss das Kind so lange in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben, wie dies möglich ist.

Wichtige Fragen im Überblick

  • Ab wann endet die Familienversicherung? Mit dem 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.
  • Kann mein Kind nach dem 18. Lebensjahr weiter familienversichert werden? Ja, wenn es in Ausbildung oder Studium ist.
  • Wie hoch sind die Beiträge für eine private Krankenversicherung für Kinder? Je nach Versicherer und Beihilfeanspruch zwischen 35 und 170 Euro monatlich.
  • Was passiert, wenn mein Kind keine Versicherung mehr hat? Es gibt einen Notlagerschutz, danach muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Fazit und Tipps für Eltern

Eltern sollten sich rechtzeitig über die Versicherungsmöglichkeiten für ihre Kinder informieren. Die Familienversicherung endet mit dem 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium kann sie bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Nach dem Ende der Familienversicherung muss das Kind selbst für eine Krankenversicherung sorgen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist meist günstiger, eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem für Familien mit Beihilfeanspruch. Bei Unsicherheiten sollten Eltern einen Versicherungsexperten konsultieren.

Zusammenfassung:

  • Die Familienversicherung endet mit dem 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.
  • Nach dem Ende der Familienversicherung muss das Kind selbst eine Krankenversicherung abschließen.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung ist meist günstiger, eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem für Familien mit Beihilfeanspruch.

Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de

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