Ein stationärer Krankenhausaufenthalt bringt nicht nur medizinische Herausforderungen mit sich, sondern auch organisatorische. Die Art und Weise, wie die Kosten abgerechnet werden, unterscheidet sich dabei deutlich zwischen gesetzlich und privat Versicherten.
Privatversicherte genießen hier mehr Transparenz, Komfort und Flexibilität – und profitieren von einer unkomplizierten Abwicklung.
🔹 GKV: Pauschale Abrechnung ohne Einblick
- Gesetzlich Versicherte benötigen beim Krankenhausaufenthalt ihre elektronische Gesundheitskarte.
- Das Krankenhaus rechnet die Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse ab – auf Basis sogenannter Fallpauschalen (DRGs).
- Patienten haben keinen Einblick in die Abrechnung, sondern erhalten lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 €/Tag (maximal 28 Tage pro Kalenderjahr).
- Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer, die Behandlung durch den diensthabenden Arzt – ohne Anspruch auf Wahlarztleistungen.
🔹 PKV: Transparente Abrechnung mit individuellen Wahlleistungen
Für Privatversicherte ist der Ablauf etwas anders – und deutlich kundenorientierter:
- Die Grundkosten des Krankenhausaufenthalts (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Pflege) werden in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und privater Krankenversicherung abgerechnet – ohne Aufwand für den Versicherten.
- Zusatzleistungen, wie z. B. Chefarztbehandlung oder Ein-/Zweibettzimmer, werden dem Patienten separat in Rechnung gestellt.
- Diese Wahlleistungsrechnungen reichen Sie anschließend zur Erstattung bei Ihrer PKV ein – wie bei ambulanten Leistungen auch.
✅ Ihre Vorteile als Privatpatient im Krankenhaus
- Komfortable Versorgung: Zugang zu Ein- oder Zweibettzimmern und Behandlung durch erfahrene Chefärzte – je nach gewähltem Tarif.
- Einfache Abwicklung: Die Grundabrechnung erfolgt oft automatisch zwischen Klinik und Versicherung, Zusatzleistungen reichen Sie unkompliziert selbst ein.
- Volle Transparenz: Sie behalten jederzeit den Überblick über Leistungen und Kosten – nichts bleibt im Verborgenen.
- Keine gesetzliche Zuzahlungspflicht: Anders als in der GKV entfällt die pauschale Eigenbeteiligung – abhängig vom Tarif.
Fazit
In der PKV profitieren Sie im Krankenhaus von einer hochwertigen Versorgung, einem reibungslosen Abrechnungsprozess und einer Abwicklung, die sich nach Ihren Bedürfnissen richtet – nicht nach einem starren System.
Kurz gesagt: Als Privatpatient genießen Sie mehr Komfort, mehr Kontrolle und mehr Transparenz – ganz ohne Mehraufwand.