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Krankengeld reicht nicht? So können Sie es mit Bürgergeld aufstocken

Wenn das Krankengeld trotz finanzieller Unterstützung nicht ausreicht, bietet das Bürgergeld eine Möglichkeit zur Aufstockung des Einkommens. Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die dazu dient, das Existenzminimum zu sichern, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind. Es wird beim Jobcenter beantragt und kann ergänzend zum Krankengeld gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass keine ausreichenden anderen Einkünfte oder Vermögen vorhanden sind. Wer Bürgergeld bezieht, bleibt in der Regel bei seiner bisherigen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert, wobei das Jobcenter die Beiträge übernimmt oder bei privater Krankenversicherung einen Zuschuss gewährt. Bei privaten Krankenversicherten erfolgt keine Änderung der Versicherungsart, der Zuschuss deckt jedoch nicht Zusatzversicherungen ab, die weiterhin selbst bezahlt werden müssen.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Das Krankengeld beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit, nachdem die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Wechsel in andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld relevant.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Anspruch auf Bürgergeld haben Erwerbsfähige und Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2025 bei 563 Euro. Das Bürgergeld deckt den Lebensunterhalt einschließlich Unterkunft und Heizung ab und sichert den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Die Leistung wird individuell berechnet und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Antragstellung erfolgt beim Jobcenter.

Die Krankenversicherung während des Bezugs von Bürgergeld:

Bei Bürgergeld-Empfängern übernimmt das Jobcenter in der Regel die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag, der jedoch die Kosten von privaten Krankenzusatzversicherungen nicht abdeckt. Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte müssen von den Betroffenen meist selbst getragen werden.

Kurz erklärt: Was bedeutet Bürgergeld für private Krankenversicherte?

Sie bleiben weiterhin privat versichert, erhalten jedoch einen staatlichen Zuschuss zur Beitragszahlung. Für zusätzliche private Versicherungen wie Krankenzusatzversicherungen greift diese Unterstützung nicht. Deshalb sollten Versicherte diese Kosten eigenständig einplanen.

Welche weiteren Leistungen umfasst das Bürgergeld?

Neben dem Regelsatz zur Grundsicherung werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind. Jugendliche und Kinder erhalten zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe ohne Anrechnung von Kindergeld. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld zahlt das Jobcenter jedoch keine Rentenversicherungsbeiträge, was eine Lücke bei der späteren Rente verursachen kann.

Bürgergeld beantragen: Welche Schritte sind nötig?

Betroffene sollten frühzeitig Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und einen Antrag stellen, wenn das Krankengeld endet und keine anderen Ansprüche bestehen. Das erleichtert die nahtlose Fortzahlung der finanziellen Unterstützung und verhindert Versorgungslücken. Die Antragstellung ist persönlich oder schriftlich möglich und erfordert die Vorlage von Nachweisen zum Einkommen, Vermögen und Versicherungsstatus.

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Alternativen und Übergänge nach Krankengeldende:

Neben dem Bürgergeld kann auch Arbeitslosengeld I oder eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Ende des Krankengeldbezugs wird von der Krankenkasse rechtzeitig mitgeteilt, um die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Fazit:

Bürgergeld ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Absicherung, wenn Krankengeld nicht ausreicht. Es ergänzt den Krankenversicherungsschutz sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte und schafft die Basis für den Lebensunterhalt. Wichtige Punkte sind eine rechtzeitige Antragstellung und die Berücksichtigung der Eigenanteile bei privaten Zusatzversicherungen und Zuzahlungen.

Zusammenfassung:

  • Bürgergeld sichert das Existenzminimum, wenn Krankengeld nicht ausreicht und keine anderen Einkünfte vorhanden sind.
  • Privat Krankenversicherte erhalten vom Jobcenter einen Zuschuss zu ihren Beiträgen, Zusatzversicherungen sind jedoch aus eigener Tasche zu zahlen.
  • Beantragung erfolgt beim Jobcenter, wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme nach Ende des Krankengeldbezugs.

Quellen:

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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