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Gerichtsurteil zur Kostenübernahme
Ein Landessozialgericht in Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug zur Behandlung von Multipler Sklerose (MS) zu übernehmen.
Hintergrund
- 2023 beantragte eine 44-jährige MS-Patientin den Neurostimulationsanzug.
- Die Patientin leidet seit über 20 Jahren an MS und ist seit Kurzem auf einen Rollstuhl angewiesen.
- Sie berichtete von Verbesserungen bei Mobilität, Gleichgewicht, Schlafqualität und einer Linderung ihres Fatiguesyndroms.
Entscheidung der Krankenkasse und des Gerichts
Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da der Anzug noch nicht das erforderliche Bewertungsverfahren durchlaufen hatte. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung mit der Begründung, dass ein Hilfsmittel nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden darf, wenn eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorliegt. Diese Empfehlung muss Wirksamkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit belegen – was bislang nicht gegeben ist. Eine richterliche Eigenbewertung ist nicht zulässig.
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Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen | STERN.de