Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:
Lieferengpässe und Rabattverträge
- Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland schließen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern, um Kosten zu senken.
- Apotheken müssen die im Vertrag festgelegten Präparate abgeben.
- Bei Lieferengpässen eines Rabattarzneimittels und Abgabe eines teureren Medikaments übernehmen die Krankenkassen die Mehrkosten nur, wenn ein entsprechender Vertrag für dieses Medikament oder einen gleichwertigen Wirkstoff existiert.
Kostenübernahme und Patientenlast
- Liegt kein Rabattvertrag vor und übersteigt der Preis des abgegebenen Medikaments den Festbetrag, zahlen Patientinnen und Patienten die Differenz selbst – auch Zuzahlungsbefreite.
- Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen den gesetzlichen Versichertenanspruch, da die Wahl des teureren Medikaments durch Lieferprobleme erzwungen wird.
- Gefordert wird eine Anpassung des Rahmenvertrags, um Rechtssicherheit für Patientinnen, Patienten und Leistungserbringer zu schaffen.
Rabattverträge im Allgemeinen
- Seit 2007 sind Rabattverträge in Deutschland gesetzlich verankert und sparen den Krankenkassen erhebliche Kosten.
- Rund zwei Drittel der gesamten Arzneimittelversorgung werden über solche Verträge abgedeckt.
- Neu abgeschlossene Verträge können zu einem Wechsel der Medikamente bei den Versicherten führen.
Mehr dazu auf:
Kein Rabattvertrag, keine Kostenübernahme – Pharmazeutische Zeitung