Wer zu einem Kammerberuf gehört – etwa als Arzt, Architekt oder Rechtsanwalt – steht früher oder später vor einer essenziellen Frage: gesetzlich oder privat krankenversichern? Diese Entscheidung ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine strategische – insbesondere in Verbindung mit der Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk. Dieser Beitrag beleuchtet die Besonderheiten von Kammerberufen in Bezug auf Krankenversicherung und Versorgungswerk und liefert praxisnahe Informationen für die richtige Wahl.
Kammerberufe und ihre Besonderheiten
Kammerberufe sind gesetzlich definierte freie Berufe mit berufsrechtlich geregeltem Zugang. Zu ihnen zählen unter anderem Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Die berufliche Selbstständigkeit ist häufig gegeben, wodurch sich bei der Sozialversicherung – insbesondere der Krankenversicherung – ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit ergibt.
Ein wesentliches Merkmal: Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer sowie einem zugehörigen Versorgungswerk, das anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung tritt.
Das Versorgungswerk: Altersvorsorge und mehr
Versorgungswerke sind eigenständige Versorgungseinrichtungen für Kammerberufe. Sie bieten:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente
Anders als die gesetzliche Rentenversicherung werden die Beiträge einkommensunabhängig erhoben. Ein Nachteil: Im Rentenalter erhalten Mitglieder des Versorgungswerks keine Krankenversicherungszuschüsse – weder von der Rentenversicherung noch vom Versorgungswerk. Das ist bei der Wahl zwischen GKV und PKV relevant.
Krankenversicherungspflicht und Wahlfreiheit
Für Angestellte in Kammerberufen gilt die Versicherungspflichtgrenze, die 2025 bei 73.800 € brutto jährlich liegt. Wer darüber verdient, kann sich privat versichern.
Selbstständige, wie viele Kammerberufler, unterliegen grundsätzlich keiner Versicherungspflicht und haben jederzeit die Wahl zwischen GKV und PKV – unabhängig vom Einkommen.
Private Krankenversicherung im Überblick
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet für Kammerberufler zahlreiche Vorteile:
- Individuelle Leistungspakete: Tarifvielfalt ermöglicht maßgeschneiderte Versorgung.
- Beitragsgestaltung: Hängt nicht vom Einkommen, sondern vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab.
- Leistungsumfang: Meist deutlich über GKV-Niveau, z. B. bei Zahnleistungen, Heilpraktikerbehandlungen und Einzelzimmer im Krankenhaus.
- Beitragsentwicklung im Alter: Altersrückstellungen und gesetzlicher Vorsorgezuschlag sorgen für Stabilität.
GKV vs. PKV: Ein Vergleich für Kammerberufe
Kriterium | GKV | PKV |
---|---|---|
Beitragshöhe | Einkommensabhängig | Tarifabhängig |
Leistungen | Standardisiert | Individuell, oft umfangreicher |
Familienversicherung | Beitragsfrei | Jeder eigener Vertrag |
Zuschuss im Alter | Ja | Nein bei Versorgungswerken |
Beitragsentwicklung | Mit Einkommen steigend | Stabil durch Rückstellungen |
Entscheidungsfaktoren für Kammerberufe
Wichtige Fragen bei der Wahl der Krankenversicherung:
- Aktuelles und erwartetes Einkommen
- Wunsch nach medizinischem Leistungsniveau
- Familienstand und Versorgungsbedürfnisse
- Planbarkeit im Alter
Besonderheit: Kammerberufler im Versorgungswerk erhalten keine Zuschüsse zur Krankenversicherung im Alter – das benachteiligt die GKV im Rentenbezug.
Die Rolle der PKV für Kammerberufe
Angehörige von Kammerberufen gelten bei Versicherern als besonders gesundheits- und verantwortungsbewusst. Entsprechend sind sie eine begehrte Zielgruppe.
Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Kammerberufe – inklusive
- Leistungsstarker Vollversicherung
- Optionstarifen zur späteren Umstellung
- besonderen Zusatzleistungen
Für Kammerberufler ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung eine komplexe, aber lohnenswerte Entscheidung. Die PKV bietet attraktive Leistungen und Stabilität – besonders in Kombination mit einem Versorgungswerk. Wichtig ist eine individuelle Beratung, um finanzielle und gesundheitliche Bedürfnisse langfristig optimal abzudecken.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kammerberufe = Pflichtmitglied im Versorgungswerk
- Keine Krankenversicherungszuschüsse im Alter
- PKV bietet individuelle Leistungen, beitragsunabhängig vom Einkommen
- Sondertarife für Kammerberufe bei einigen Versicherern
- GKV punktet mit Familienversicherung