Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist eine wichtige Größe im Arbeitsrecht – besonders für Versicherungen und Sozialabgaben. Doch welche Gehaltskomponenten fließen eigentlich in die Berechnung ein? Und welche Zuschläge bleiben außen vor? Wir klären auf, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen.
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die JAEG legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Arbeitnehmer*innen pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. 2024 liegt sie bei 69.300 € brutto pro Jahr (5.775 € monatlich). Wer mehr verdient, kann sich privat versichern – aber Achtung: Nicht jedes Einkommen zählt!
Relevante Gehaltsbestandteile für die JAEG
Nur laufende und regelmäßige Zahlungen werden berücksichtigt. Konkret gehören dazu:
✅ Grundgehalt / Festes Monatsbrutto
✅ Regelmäßige Zulagen (z. B. Schicht-, Erfahrungs- oder Leistungszulagen)
✅ Urlaubs- und Weihnachtsgeld (sofern vertraglich festgelegt)
✅ Dauerhafte Sachbezüge (z. B. Firmenwagen mit privatnutzung)
✅ Bonuszahlungen – aber nur, wenn sie fix vereinbart sind (z. B. garantierte Jahresboni)
Was wird NICHT angerechnet?
Einige Gehaltskomponenten bleiben außen vor, selbst wenn sie hoch ausfallen:
❌ Einmalige Sonderzahlungen (z. B. Jubiläumsboni, Ad-hoc-Prämien)
❌ Überstundenvergütung (sofern nicht dauerhaft garantiert)
❌ Aktienoptionen oder Gewinnbeteiligungen
❌ Reisekostenerstattungen oder Umzugszuschüsse
❌ Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Praxis-Beispiel: Wann die JAEG überschritten wird
Angenommen, eine Führungskraft verdient:
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Monatsgehalt: 5.000 €
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Jahresbonus (fix): 10.000 €
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Einmalige Prämie: 3.000 €
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Überstundenpauschale: 2.500 €
Berechnung:
5.000 € x 12 = 60.000 €
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10.000 € (Bonus) = 70.000 € → JAEG überschritten!
Die Einmalzahlung (3.000 €) und Überstunden (2.500 €) bleiben unberücksichtigt.
Warum das wichtig ist
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Für Arbeitnehmer: Wer knapp unter der JAEG liegt, sollte prüfen, ob Einmalzahlungen ihn über die Grenze heben könnten.
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Für Arbeitgeber: Falsche Berechnungen führen zu Problemen mit Sozialversicherungsträgern.
Tipp: Im Zweifel prüfen lassen!
Die JAEG-Berechnung ist komplex – vor allem bei variablen Gehaltsbestandteilen. Ein Lohnbüro oder Steuerberater hilft, Fehler zu vermeiden.