Quelle: apotheke-adhoc.de berichtet:
Privatpatienten-Status: Krankenkasse führt „Facharzt privat“ ein – Zusammenfassung
Funktionsweise des Modells
- Statt der regulären Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte wählen Teilnehmende im ambulanten Facharztbereich eine Kostenerstattung.
- Nach der Behandlung erhalten sie die Rechnung vom Arzt und reichen diese bei der Kasse ein.
- Die Kasse erstattet 50 % der berücksichtigungsfähigen Rechnungsbeträge.
- Die gängigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben unverändert – nur die Abrechnungsart im Facharztbereich ändert sich.
- Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte sowie Arznei-, Verband- und Heilmittel bleiben von dieser Regelung unberührt.
Kosten und Voraussetzungen
- Abschluss eines zusätzlichen Wahltarifs „Facharzt privat“
- Jährliche Prämie: 400 €
- Jährlicher Selbstbehalt: 800 €
- Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); Kasse übernimmt 50 % der Kosten
- Prämie kann analog zu einer Zahnzusatzversicherung als eigenständige Finanzierungslösung genutzt werden
Abgrenzung zu früheren Forderungen
- Im Vorjahr forderte ik-Vorstand Ralf Hermes eine freiwillige Zusatzversicherung für Facharztbesuche mit Selbstbeteiligung bis 2.000 € und Bonus von 600 €.
- Das Bundesgesundheitsministerium lehnte diesen Vorschlag ab.
Fazit
Das neue, freiwillige Zusatzmodell „Facharzt privat“ ermöglicht GKV-Versicherten bei Facharzt-Behandlungen Privatpatienten-ähnliche Vorteile. Allerdings sind damit zusätzliche Kosten und eine geänderte Abrechnungsstruktur verbunden.
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