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Hebammenhilfevertrag: Verbesserte Vergütung mit Risiken für Beleghebammen

Pressreader berichtet:

Ziele des neuen Hebammenhilfevertrags

Der neue Hebammenhilfevertrag, der nach dreijährigen Verhandlungen ab November in Kraft treten soll, regelt die Vergütung und Abrechnung der Hebammenleistungen neu und setzt sich zum Ziel, die Geburtsbetreuung und Arbeitsbedingungen der Hebammen zu verbessern.

Wesentliche Änderungen

  • Vergütung pro Geburt: Hebammen erhalten künftig 85,40 Euro statt bisher 41,40 Euro – eine Verdopplung.
  • Erwartete Mehrkosten: Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen mit über 100 Millionen Euro Zusatzaufwand, den sie als Investition in eine bessere Versorgung ansehen.
  • Förderung der Eins-zu-eins-Betreuung: Besonders freiberufliche Hebammen profitieren, wenn sie eine kontinuierliche Begleitung zwei Stunden vor und nach der Geburt sicherstellen.

Kritik des Deutschen Hebammenverbands (DHV)

Der DHV warnt vor erheblichen Nachteilen für Beleghebammen in Kreißsälen:

  • Finanzielle Einbußen von bis zu 35 Prozent durch das neue Abrechnungsmodell.
  • Zuschlag nur bei alleiniger Betreuung einer Frau; bei gleichzeitiger Begleitung von zwei oder drei Gebärenden sinkt die Vergütung für weitere Frauen auf nur 30 Prozent der bisherigen Auszahlung.
  • Wegfall des Zuschlags bei Mehrfachbetreuung, was viele Beleghebammen wirtschaftlich zu einer Aufgabe des Berufs zwingen könnte.
  • Kritik am Verhandlungsprozess: Nach dem Ausstieg des DHV aus den Gesprächen im Sommer 2024 entschied die Schiedsstelle zugunsten der Krankenkassen und anderer Hebammenverbände.

Ausblick und mögliche Folgen

Die Krankenkassen wollen den Vertrag umsetzen und anschließend in einer paritätischen Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Hebammenverbänden evaluieren. Gleichzeitig fürchten viele freiberufliche Beleghebammen, dass sich ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern und die geburtshilfliche Versorgung in Deutschland langfristig leidet.

Mehr dazu auf:
Deutscher Hebammenverband warnt vor Versorgungslücken – PressReader

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