PKV.de berichtet:
Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz (PKG)
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz, PKG) der Bundesregierung zielt darauf ab, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern und somit den steigenden Herausforderungen im Pflegebereich zu begegnen.
Ziele des PKG
- Erweiterung pflegerischer Kompetenzen
- Entlastung von Ärzten durch Übertragung bestimmter ärztlicher Leistungen
- Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger
Geplante Maßnahmen
- Eigenverantwortliche Erbringung ärztlicher Leistungen nach ärztlicher Diagnose
- Erstellung eines Leistungskatalogs, der heilkundliche Tätigkeiten nach Arbeitsfeldern (ambulant, stationär, Langzeitpflege) differenziert
- Berufsrechtlich fachliche Unabhängigkeit der Pflegefachpersonen bei wirtschaftlicher Zuordnung zur Arztpraxis
Umsetzungszeitplan
- Beginn: 1. Januar 2026
- Fristen zur Fertigstellung der Leistungskataloge in den verschiedenen Versorgungsbereichen bis 2027/2028
Mehr dazu auf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (PKG).