Familienversicherung in Deutschland (2025):
Wer ist mitversichert – und wann endet der Schutz?
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für viele Familien eine große finanzielle Entlastung: Ehepartner, Kinder – und in bestimmten Fällen auch Enkel – können kostenlos mitversichert werden. Doch der Anspruch ist an klare Bedingungen geknüpft.
Hier erklären wir anschaulich, wer mitversichert sein kann – und wann der Anspruch endet.
Grundprinzip: Wer kann die Familienversicherung nutzen?
Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil (oder Ehepartner) ist gesetzlich krankenversichert – entweder pflichtversichert oder freiwillig in der GKV.
Dann können mitversichert werden:
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✅ Ehe- oder Lebenspartner (eingetragen)
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✅ Kinder (leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegekinder)
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✅ Enkelkinder (unter bestimmten Bedingungen)
Voraussetzungen im Detail
1. Ehepartner / Lebenspartner
Zwei Kriterien müssen erfüllt sein:
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Kein relevantes Einkommen:
Der Partner darf im Monat nicht mehr als 505 € verdienen
(2025er Minijob-Grenze).
→ Bei selbstständiger Tätigkeit zählt der Gewinn. -
Keine eigene Versicherungspflicht:
Wer z. B. in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, muss sich selbst versichern – auch unterhalb der Einkommensgrenze.
Beispiel:
Lara (GKV-angestellt), Max (freiberuflich, 480 €/Monat) → mitversichert
Max verdient 600 € → muss eigene Krankenversicherung abschließen.
2. Kinder
Mitversicherung ist möglich bis:
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📘 18 Jahre (grundsätzlich)
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🎓 23 Jahre, wenn kein eigenes Einkommen
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🎓 25 Jahre, wenn in Ausbildung, Studium, FSJ oder BFD
🧑🦽 Unbegrenzt bei schwerer Behinderung (wenn das Kind sich nicht selbst versichern kann).
Wichtig: Auch hier gilt die Einkommensgrenze von 505 € (2025).
Beispiel:
Tom (20), Student, Minijob 520 € → bleibt versichert
Tom verdient 610 € → eigenes GKV-Pflichtverhältnis nötig
3. Enkelkinder
Mitversicherung nur, wenn:
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Eltern nicht gesetzlich versichert (z. B. im Ausland)
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Großeltern übernehmen überwiegend den Unterhalt
Wann endet die Familienversicherung?
Für Ehepartner:
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Scheidung oder Tod des Hauptversicherten
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Eigenes Einkommen über 505 €
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Sozialversicherungspflicht durch eigenen Job
Für Kinder:
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Abschluss von Schule / Ausbildung / Studium
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Heirat
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Sozialversicherungspflichtiger Job
Häufige Irrtümer
❌ „Mein Kind ist arbeitslos, also bleibt es mitversichert.“
→ Nur bis zum 23. Geburtstag! Danach ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nötig.
❌ „Mein Ehemann hat nur einen Minijob – der ist automatisch mitversichert.“
→ Nur, wenn er unter 505 €/Monat liegt!
Checkliste für Eltern
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📌 Nach dem Schul- oder Ausbildungsende sofort prüfen!
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📌 Bei Scheidung: GKV innerhalb von 14 Tagen informieren
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📌 Bei Minijobs die Gewinngrenze im Blick behalten!
💬 Fazit: Günstig, aber nicht automatisch
Die Familienversicherung bietet großen finanziellen Vorteil – aber nur, wenn alle Voraussetzungen stimmen. Bei Unsicherheit lohnt sich der Anruf bei der Krankenkasse, bevor der Schutz rückwirkend verloren geht.
Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Ich helfe Ihnen gerne weiter!