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Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde im Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Sie ermöglicht eine digitale Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten und soll die medizinische Versorgung verbessern.
Zeitplan und Verpflichtungen
- Ab April 2025: bundesweite Nutzung der ePA
- Ab Oktober 2025: Behandler müssen die digitale Akte befüllen
ePA für Privatversicherte
Für Privatversicherte besteht keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung einer ePA. Die Nutzung ist freiwillig. Aktuelle Angebote privater Krankenversicherungen:
- AXA
- Signal Iduna
- Allianz
- Debeka (geplante Einführung im 4. Quartal 2025)
Versicherte können über eine ePA-App auf ihre Daten zugreifen und Berechtigten den Zugriff gestatten.
Datenspeicherung und Sicherheit
- Befunde, Medikationen, Arztbriefe und andere medizinische Informationen
- Diagnosen und Behandlungspläne
- Technische Infrastruktur entspricht der der gesetzlichen Krankenkassen
Mehr dazu auf: Elektronische Patientenakte: Was Privatversicherte wissen müssen | Apotheken Umschau