Quelle: https://www.apotheken-umschau.de berichtet
Elektronische Patientenakte (ePA) im Jahr 2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat im Jahr 2025 eine bedeutende Rolle im deutschen Gesundheitswesen eingenommen. Sie ermöglicht die zentrale Speicherung wichtiger Gesundheitsdaten wie Medikationslisten, Röntgenaufnahmen und Behandlungsberichte und soll den Austausch von Informationen zwischen Ärzten und Patienten erleichtern sowie die Versorgung verbessern.
Gesetzlich Versicherte
- Automatische Bereitstellung: Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten die ePA, sofern sie nicht widersprechen.
- Vollständige Verfügbarkeit: Bis Mitte Februar 2025 stehen die Akten für alle Versicherten bereit.
- Nutzung in Praxen und Krankenhäusern: Ab dem 29. April 2025 können Leistungserbringer die ePA einsetzen.
- Verpflichtung für Leistungserbringer: Ab dem 1. Oktober 2025 müssen alle Praxen und Krankenhäuser die ePA nutzen.
- Datenschutz: Geschützt durch persönliche PINs und individuelle Freigaberechte.
Privatversicherte
- Freiwillige Nutzung: Privatversicherte können die ePA nutzen, wenn ihre Versicherung sie anbietet.
- Information durch Versicherer: Versicherungen informieren ihre Kunden über die Verfügbarkeit der ePA.
- Zugriff: Über eine App – die Versicherung selbst hat keinen Zugriff auf die Akteninhalte.
- Anbieterbeispiele: AXA, Signal Iduna und Allianz bieten bereits eine ePA an.
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