Elektronische Ersatzbescheinigungen (eEB) in Praxen
Verpflichtende Anerkennung ab Juli 2025
Elektronische Ersatzbescheinigungen (eEB) sind seit Juli 2025 in Arztpraxen verpflichtend anzuerkennen, wenn Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorlegen können oder diese defekt ist.
Anforderungen und Ablauf
- Patienten fordern die eEB über eine Krankassen-App an.
- Die Praxis stellt per QR-Code ihre KIM-Adresse bereit, über die die Bescheinigung digital übermittelt wird.
- Alternativ kann die Praxis mit Zustimmung des Patienten die eEB direkt bei der Krankenkasse anfordern.
- Die Übertragung erfolgt über das KIM-Postfach direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) – manuelles Nachtragen entfällt, sofern das PVS diese Funktion unterstützt.
Zwischenaussetzung und Papierverfahren
Wegen Sicherheitsproblemen in der elektronischen Patientenakte (ePA) war das Verfahren kurz ausgesetzt, steht laut gematik und KBV inzwischen aber wieder bei allen Krankenkassen zur Verfügung.
- Während der Aussetzung griffen Praxen auf Papierersatzbescheinigungen oder die Vorlage der eGK zurück.
- Das papierbasierte Ersatzverfahren bleibt weiterhin möglich und wird von der KBV akzeptiert.
Vorteile und technische Anforderungen
Die eEB erleichtert und beschleunigt Verwaltungsabläufe, da der Versicherungsnachweis schnell verfügbar ist und manuelle Erfassungen entfallen. Praxisverwaltungssysteme benötigen jedoch eine technische Anpassung, um die elektronische Kommunikation und Datenübernahme zu ermöglichen.
Die KBV betont, dass das neue Verfahren eine wichtige Unterstützung im Praxisalltag darstellt, insbesondere wenn die eGK nicht genutzt werden kann.
Fazit
Die elektronische Ersatzbescheinigung bietet eine digitale, zeiteffiziente und sichere Möglichkeit, den Versichertenstatus ohne händische Prozesse nachzuweisen. Das klassische papierbasierte Verfahren bleibt als Alternative bestehen.
Mehr dazu auf:
Elektronische Ersatzbescheinigungen in Praxen nutzbar – Deutsches Ärzteblatt