Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EUKV oder im internationalen Gebrauch EHIC (European Health Insurance Card), ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein ständiger Begleiter auf Reisen. Sie verspricht unbürokratische medizinische Hilfe im europäischen Ausland und ist auf der Rückseite der nationalen Gesundheitskarten der meisten gesetzlich Versicherten in Deutschland zu finden. Doch was leistet diese Karte wirklich? Wo liegen ihre Vorteile und, was noch wichtiger ist, wo sind ihre Grenzen? Dieser Fachartikel beleuchtet die Funktionsweise der EUKV, analysiert ihre Vor- und Nachteile und geht detailliert auf die wichtige Frage der Kompatibilität mit der in Deutschland geltenden allgemeinen Krankenversicherungspflicht ein.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EUKV): Grundlagen und Funktionsweise
Die EUKV ist eine kostenlose Karte, die gesetzlich krankenversicherten Personen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens ermöglicht. Die Behandlung erfolgt dabei zu den gleichen Bedingungen und Kosten, wie sie auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Aufenthaltslandes gelten [1, 2].
„Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.“ [3]
Die Karte ersetzt die früheren Auslandskrankenscheine (wie das Formular E111) und soll den Prozess der medizinischen Versorgung im Ausland vereinfachen. Sie deckt Notfallbehandlungen, aber auch die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes ab, sofern diese während des Aufenthalts medizinisch notwendig wird.
Vorteile der EUKV
Der primäre Vorteil der EUKV liegt in der unmittelbaren und unbürokratischen Hilfe bei akuten Erkrankungen oder Unfällen im europäischen Ausland. Karteninhaber müssen nicht in Vorleistung treten, sofern sie sich an das öffentliche Gesundheitssystem des Gastlandes halten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Sozialversicherungsträgern der beteiligten Länder. Dies schafft eine erhebliche finanzielle und organisatorische Erleichterung für Reisende.
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Direkter Zugang | Ermöglicht den direkten Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern des öffentlichen Systems im Ausland. |
| Keine Vorkasse (im Idealfall) | Die Kosten werden direkt zwischen den Krankenkassen verrechnet, der Patient muss nicht in Vorleistung treten. |
| Gleichbehandlung | Karteninhaber werden wie einheimische Versicherte behandelt und zahlen die gleichen Gebühren und Eigenanteile. |
| Abdeckung chronischer Krankheiten | Auch die notwendige Weiterbehandlung bestehender chronischer Leiden ist abgedeckt. |
| Einfache Handhabung | Die Karte ist auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte integriert und muss nicht separat beantragt werden. |
Grenzen und entscheidende Nachteile der EUKV
Trotz der unbestreitbaren Vorteile wiegt eine Reihe von Einschränkungen schwer. Die Unkenntnis dieser Grenzen kann für Reisende zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die EUKV ist keinesfalls ein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung.
1. Keine Kostenübernahme für private Gesundheitsversorgung
Die wohl wichtigste Einschränkung ist, dass die EUKV ausschließlich im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes gilt. Private Arztpraxen oder Krankenhäuser, die gerade in touristischen Zentren weit verbreitet sind, akzeptieren die Karte nicht. Wer sich dort behandeln lässt, gilt als Privatpatient und muss die Kosten vollständig selbst tragen, ohne eine Garantie auf spätere Erstattung durch die heimische Krankenkasse [4, 5].
2. Kein medizinischer Rücktransport
Die Kosten für einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport nach Deutschland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung und somit durch die EUKV grundsätzlich nicht übernommen. Diese Kosten können, je nach Zustand des Patienten und Entfernung, schnell mehrere zehntausend Euro betragen und stellen eine der größten finanziellen Gefahren bei einem medizinischen Notfall im Ausland dar [6].
3. Länderspezifische Eigenanteile und Leistungskataloge
Die Behandlung erfolgt nach den Regeln und dem Leistungskatalog des Gastlandes. Das bedeutet:
- Eigenanteile: In vielen Ländern sind höhere Zuzahlungen und Eigenanteile für Behandlungen üblich als in Deutschland. Diese müssen vom Patienten vor Ort bezahlt werden.
- Leistungsumfang: Leistungen, die in Deutschland zum Standard gehören, sind im Ausland möglicherweise nicht im öffentlichen System verfügbar und müssen privat bezahlt werden.
4. Geplante Behandlungen sind ausgeschlossen
Die EUKV ist ausschließlich für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts gedacht. Sie kann nicht genutzt werden, um sich gezielt für eine Behandlung ins Ausland zu begeben. Für geplante Behandlungen ist das Formular S2 nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich [4].
5. Akzeptanzprobleme in der Praxis
Obwohl die EUKV ein offizielles EU-Dokument ist, berichten Verbraucherzentralen immer wieder von Fällen, in denen Arztpraxen oder Krankenhäuser im Ausland die Annahme der Karte verweigern und auf eine private Bezahlung drängen [5]. In solchen Fällen müssen Patienten die Kosten zunächst selbst tragen und können sie später bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Erstattung ist jedoch oft auf die Höhe der Kosten begrenzt, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
| Grenze / Nachteil | Beschreibung |
|---|---|
| Nur öffentliches System | Gilt nicht in Privatkliniken oder bei Privatärzten. |
| Kein Rücktransport | Die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden nicht übernommen. |
| Zusatzkosten | Länderspezifische Eigenanteile und Zuzahlungen müssen selbst getragen werden. |
| Keine geplanten Behandlungen | Gilt nur für unvorhergesehene, medizinisch notwendige Behandlungen. |
| Akzeptanzprobleme | In der Praxis wird die Karte manchmal nicht anerkannt, was zu Vorkasse zwingt. |
Kompatibilität mit der deutschen Versicherungspflicht
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die Art des Versicherungsschutzes hängt stark vom Aufenthaltsstatus und der Erwerbstätigkeit ab. Die EUKV spielt hierbei eine differenzierte Rolle.
Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland
Für EU-Bürger, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (z.B. Touristen, entsandte Arbeitnehmer), dient die EUKV als Nachweis ihres heimatlichen Versicherungsschutzes. Sie können damit in Deutschland medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen des gesetzlichen Systems in Anspruch nehmen. Die EUKV erfüllt für diesen begrenzten Zeitraum die Anforderungen, da der Versicherungsschutz im Herkunftsland weiterbesteht [4].
Wohnsitznahme in Deutschland
Sobald eine Person ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt, unterliegt sie der deutschen Krankenversicherungspflicht. Die EUKV aus dem Herkunftsland ist dann nicht mehr ausreichend. Die Person muss sich bei einer deutschen Krankenkasse (gesetzlich oder privat) anmelden. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tritt für viele Personengruppen, insbesondere Arbeitnehmer, automatisch ein – auch rückwirkend, was zu Beitragsschulden führen kann, wenn die Anmeldung verspätet erfolgt [4].
„Haben Sie Ihren Wohnsitz und damit den gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Deutschland verlegt, muss in der Regel hier auch die Absicherung im Krankheitsfall erfolgen. Das gilt auch für Ihre Familienangehörigen, wenn sie hier leben. In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht!“ [4]
Die EUKV ist somit kein Instrument zur Erfüllung der deutschen Versicherungspflicht bei dauerhaftem Aufenthalt. Sie dient lediglich der Absicherung bei temporären Aufenthalten im Ausland bzw. für temporäre Aufenthalte von Ausländern in Deutschland.
Fazit und Empfehlung
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist ein wertvolles Instrument, das den Zugang zur medizinischen Grundversorgung bei Reisen im europäischen Ausland erheblich erleichtert. Sie bietet einen wichtigen Basisschutz für Notfälle und akute Erkrankungen im Rahmen der öffentlichen Gesundheitssysteme.
Die Recherche hat jedoch unmissverständlich die gravierenden Grenzen der Karte aufgezeigt. Die Deckungslücken, insbesondere die fehlende Übernahme von Kosten für private Behandlungen und vor allem für den medizinischen Rücktransport, stellen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Krankenkassen und Verbraucherzentralen empfehlen daher einstimmig und mit Nachdruck den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung für jede Reise – auch innerhalb Europas [6, 5].
Eine solche Zusatzversicherung ist eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur EUKV. Sie schließt die kritischen Lücken, indem sie in der Regel auch die Kosten für Privatbehandlungen, den Rücktransport und höhere ausländische Eigenanteile übernimmt. Angesichts der oft geringen Kosten für eine Jahrespolice ist der Abschluss einer solchen Versicherung eine unverzichtbare Maßnahme zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines medizinischen Notfalls im Ausland.
Referenzen
[1] Europäische Kommission. (o. D.). Europäische Krankenversicherungskarte. Abgerufen am 3. November 2025, von https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/moving-working-europe/eu-social-security-coordination/european-health-insurance-card_de
[2] Bundesministerium für Gesundheit. (2025, 7. April). Versicherungsschutz im Ausland. Abgerufen am 3. November 2025, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
[3] krankenkassen.de. (o. D.). Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Abgerufen am 3. November 2025, von https://www.krankenkassen.de/ausland/Europaeische-Krankenversicherungskarte/
[4] Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (o. D.). Krankenversicherung für EU-Bürger in Deutschland. Abgerufen am 3. November 2025, von https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/krankenversicherung-in-deutschland
[5] Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. (2023, 11. September). Notfall im Ausland: Die Europäische Krankenversicherungskarte. Abgerufen am 3. November 2025, von https://www.evz.de/reisen-verkehr/gesundheit/medizinische-behandlungen/europaeische-krankenversicherungskarte.html
[6] Die Techniker. (2025, 3. September). Brauche ich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn ich ins Ausland reise?. Abgerufen am 3. November 2025, von https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/ausland/auf-reisen-in-europa/europaeische-krankenversicherungskarte/private-auslandsreisekrankenversicherung-notwendig-2012230
